Das müssen Patienten jetzt tunHerzogenrath verlangt Gebühren für Rettungswagen-Leerfahrten

Krankenwagen im Einsatz
Das kann teuer werden, wenn der gerufene Rettungswagen den Patienten nicht ins Krankenhaus bringt
Monika Skolimowska/dpa
von Philipp Petersdorff

Der Rettungswagen kommt, versorgt den Patienten, fährt ihn aber nicht ins Krankenhaus.
Genau das kann in Herzogenrath jetzt teuer werden. Weil die Krankenkassen solche Einsätze nicht vollständig bezahlen, fordert die Stadt den offenen Rest direkt von den Patienten. Doch Betroffene können sich wehren.

Kosten werden an Patienten durchgereicht

„Fehlfahrt” – das klingt nach einem unnötigen Einsatz, bedeutet aber etwas anderes: Der Rettungsdienst rückt aus und kümmert sich um einen Patienten, transportiert ihn anschließend jedoch nicht ins Krankenhaus. Das kann auch nach einem vollkommen berechtigten Notruf passieren. Entscheiden die Rettungskräfte beispielsweise, dass keine Fahrt in eine Klinik notwendig ist, zählt der Einsatz trotzdem in die Kategorie Fehlfahrt.

Wie teuer eine Fehlfahrt für die Betroffenen werden kann, zeigt die Stadt an einem konkreten Beispiel. Auf dem Gebührenbescheid werden zunächst die gesamten Einsatzkosten ausgewiesen. In Herzogenrath sind das 2026 genau 1.196 Euro. Davon übernimmt die Krankenkasse beispielsweise 442,69 Euro übernommen, wenn es eine Fehlfahrt war. Für den Patienten bleiben damit 753,31 Euro offen.

Im Video: Fehlfahrten beschäftigen auch den Landtag von NRW

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Das sollten Betroffene zuerst tun

Die Stadt will erreichen, dass die Krankenkassen die Kosten vollständig übernehmen. Deshalb empfiehlt sie Betroffenen, den Bescheid bei ihrer Krankenkasse einzureichen und dort die vollständige Kostenübernahme zu beantragen. Zahlt die Krankenkasse daraufhin auch den Rest, bleibt der Patient nicht auf den Kosten sitzen. Lehnt die Kasse die vollständige Zahlung ab, sollten Betroffene einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen. Gegen diese Entscheidung können sie innerhalb der dort genannten Frist vorgehen.

Im Notfall trotzdem immer die 112 wählen

Bei aller Sorge vor einer möglichen Rechnung macht die Stadt eines ausdrücklich klar: Niemand sollte deshalb im Notfall darauf verzichten, den Rettungsdienst zu rufen. Bei starken Brustschmerzen, Atemnot, Anzeichen eines Schlaganfalls oder anderen medizinischen Notfällen gilt weiterhin: 112 wählen. Ob anschließend eine Fahrt ins Krankenhaus nötig ist, entscheiden die Rettungskräfte.

Das steckt dahinter

Hinter den Rechnungen steckt ein Streit zwischen der Stadt Herzogenrath und den gesetzlichen Krankenkassen. Die Kassen übernehmen nach Darstellung der Kommune seit 2025 die Kosten für Einsätze ohne anschließenden Transport nicht mehr vollständig. Die Stadt argumentiert dagegen, dass auch ein Rettungswagen, der den Patienten nicht in eine Klinik bringt, Personal, Fahrzeuge und medizinische Versorgung bereitstellt und damit Kosten verursacht.

Bei rund 5.000 kalkulierten Einsätzen im Jahr und einem Anteil von etwa 25 Prozent ohne Transport geht es um viel Geld. Herzogenrath beziffert die mögliche Finanzierungslücke auf rund 1,5 Millionen Euro jährlich. Der Streit schwelt bereits seit Monaten. Solange Stadt und Krankenkassen keine Lösung finden, bekommen die betroffenen Patienten deshalb die offenen Kosten für Fehlfahrten in Rechnung gestellt. Die Kosten für „normale” Rettungswagen-Einsätze werden weiterhin voll von den Krankenkassen übernommen.

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Der Konflikt reicht über Herzogenrath hinaus. Das bundesweit geltende Sozialrecht knüpft die Finanzierung des Rettungsdienstes durch die gesetzlichen Krankenkassen bislang wesentlich an die Beförderung eines Patienten. Einsätze, bei denen Rettungskräfte Patienten vor Ort versorgen, ohne sie anschließend ins Krankenhaus zu bringen, sorgen deshalb auch andernorts für Streit über die Kosten. In NRW ist dieser Konflikt derzeit besonders akut.

Verwendete Quellen: Stadtverwaltung Herzogenrath, Aachener Zeitung