Richter wendet sich an andere ElternKita-Erzieherin hat eigene Kinder missbraucht – vier Jahre Haft

Schaukel - Spielplatz
Die Kita-Erzieherin wurde zu vier Jahren Haft verurteilt (Symbolbild).
Katharina Kausche/dpa

Die Sorge vieler Eltern ist groß.
Eine Erzieherin aus Gelsenkirchen ist zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil sie ihre eigenen Kinder missbraucht hat. Vor Gericht wendet sich der Richter auch an die Eltern der Kita-Kinder.

Kita-Erzieherin missbraucht ihre eigenen Kinder – und chattet danach darüber

Im November 2025 wurde die 32-jährige Kita-Erzieherin aus Gelsenkirchen wegen Ermittlungen zu kinderpornografischen Inhalten festgenommen. „Die Frau, die als Erzieherin in einer städtischen Tageseinrichtung in Gelsenkirchen beschäftigt ist, steht im Verdacht, entsprechendes Material selbst hergestellt und verbreitet zu haben“, teilte die Polizei damals mit.

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Nun wurde sie zu vier Jahren Haft verurteilt, wie der WDR berichtet. Ein mitangeklagter Bekannter erhielt eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Verteidigungen haben Revision eingelegt, heißt es weiter.

Nach Überzeugung des Gerichts missbrauchte die Angeklagte gemeinsam mit ihrem Bekannten ihre beiden leiblichen Kinder, die damals zehn und zwölf Jahre alt waren. Nach Angaben des Gerichts kam es zu zwei sexuellen Berührungen. Weitere strafbare Handlungen bestanden demnach in Chats zwischen den beiden Erwachsenen, in denen sie sexuelle Übergriffe auf die Kinder thematisierten.

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Kita-Erzieherin missbraucht Kinder – Richter wendet sich an Eltern

Die Staatsanwaltschaft stellte im Verfahren klar, dass sich die Vorwürfe ausschließlich auf das familiäre Umfeld beziehen. Hinweise auf Taten gegenüber Kindern aus der Gelsenkirchener Kita gebe es nach den Ermittlungen nicht.

Während des Prozesses wandte sich der Vorsitzende Richter Markus Dörlemann auch direkt an die Zuschauer im Gerichtssaal. Viele Eltern der Kindertagesstätte, in der die Frau gearbeitet hatte, verfolgten das Verfahren mit großer Sorge. „Aus den Ermittlungsakten ergeben sich keine Hinweise, dass die Angeklagte die ihr anvertrauten Kinder missbraucht habe“, so der Richter klar.

Verwendete Quellen: wdr, Polizei und dpa