Mädchen vergewaltigt und gefoltertUrteil nach grausamem Mord an Lola (12) – Angehörige brechen weinend zusammen

Die Mutter von Lola trifft vor dem Landgericht zum Prozess gegen eine Frau ein, die das damals zwölfjährige Mädchen im Jahr 2022 vergewaltigt, gefoltert und getötet haben soll.
Die Mutter des getöteten Mädchens beim Prozessauftakt
Julien De Rosa/AFP/dpa

Unfassbarer Fall in Frankreich!
Das Motiv bleibt unklar, das Urteil eindeutig: Drei Jahre nach dem schrecklichen Tod der zwölfjährigen Lola verurteilt ein Gericht in Paris nun eine 27-Jährige – und berücksichtigt dabei das Leid der Familie.

Mit 38 Stichen verletzt und schließlich erstickt

Die Vorwürfe, die gegen eine 27-Jährige erhoben wurden, wiegen schwer: Mord, Vergewaltigung, Folter. Im Jahr 2022 soll die Angeklagte die zwölfjährige Lola zunächst in ihre Wohnung gedrängt und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Danach soll die Frau dem Mädchen mit Schere und Teppichmesser 38 Mal in den Rücken gestochen haben.

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Lola soll erstickt sein, nachdem ihr Kopf mit Klebeband umwickelt worden sei. Die Leiche des Mädchens schaffte die Täterin schließlich in einem Koffer weg. In dem Prozess um den furchtbaren Fall hat ein Gericht in Paris nun ein Urteil gefällt.

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Höchststrafe für 27-Jährige

Die 27-jährige Angeklagte wurde zu 30 Jahren Haft verurteilt – in Frankreich die höchstmögliche Strafe. Das Gericht sprach sie wegen Mordes, Vergewaltigung und Folter für schuldig. Bei dem Strafmaß sei das Leid der Angehörigen berücksichtigt worden, wie französische Medien berichten. Die Mutter und der Bruder der getöteten Lola, deren Schicksal vor drei Jahren ganz Frankreich bewegte, brachen nach dem Urteil weinend zusammen.

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Das Motiv für die Tat konnte in dem Prozess nicht geklärt werden. Die Verteidigerin der 27-Jährigen erklärte, ihre Mandantin habe sich aus Frust über ihren Ex-Freund an dem Mädchen abreagiert. Der Staatsanwalt sprach hingegen von einem sexuellen Motiv, Mordlust und dem Willen, Schmerzen zuzufügen. Hinweise auf eine psychische Störung oder Schuldunfähigkeit stellten Sachverständige nicht fest. Nach der verhängten Höchststrafe kann die Verurteilte frühestens nach 30 Jahren eine Haftentlassung beantragen. (dbr)

Verwendete Quellen: dpa, Le Monde