Ins Gefägnis muss sie nicht

Enkelin (33) verbrennt Großvater in seinem Bett

Die Frau selbst spricht von einem Akt der Liebe.
Das französische Gericht möchte sie nicht ins Gefängnis stecken. (Symbolbild)
dpa

Er hätte sich nicht wehren können!
Eine Frau aus Frankreich hat ihren pflegebedürftigen Großvater 2020 in seinem Bett angezündet und verbrennen lassen. Das Gericht will sie dafür aber nicht ins Gefängnis stecken.

Großvater verbrennt lebendig

Dass sie eine Straftat begeht, scheint einer 33-jährigen Frau aus Frankereich nicht wirklich bewusst gewesen zu sein, als sie ihren eigenen Großvater 2020 in seinem Bett mit Benzin übergießt und ihn anschließend lebendig verbrennen lässt.

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Laut Informationen der Kronen Zeitung hätte ihr pflegebedürftiger Großvater schon länger davon gesprochen, nicht mehr leben zu wollen und dass er am liebsten einfach nicht mehr aufwachen würde. Sie selbst soll die Tat an dem bettlägerigen Mann als einen Akt der Liebe gesehen haben, um ihren Großvater von seinem Leid zu befreien.

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Sie muss nicht ins Gefängnis

Die 33-Jährige soll bis zu ihrem sechsten Lebensjahr bei ihrem Opa aufgewachsen sein. Sie selbst soll ihre Tat damit begründet haben, dass sie Sterbehilfe leisten wollte.

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Ein Gericht im französischen Bourg-en-Bresse hat sie jetzt wegen der Tötung ihres pflegebedürftigen Großvaters verurteilt, wie die Kronen-Zeitung berichtet. In einem ersten Prozess sei sie zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Vier Jahre soll sie auf Bewährung verbüßen, das letzte Jahr mit einer Fußfessel unter Hausarrest. (ekr)