Zwei Jahre nach TragödieFlixbus-Unfall mit vier Toten: Bewährungsstrafe für Fahrer

Leipzig/Eilenburg - Tödliches Flixbus-Unglück auf der A9: Prozess gegen Busfahrer beginnt
Leipzig/Eilenburg - Angeklagter im Gespräch mit einer Übersetzerin während des Prozesses am Amtsgericht Eilenburg.
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von Maria Neubauer und Camilla Koziol

Jetzt können vielleicht alle abschließen.
Rund zwei Jahre nach einem Fernbus-Unfall mit vier Toten auf der Autobahn 9 bei Leipzig ist der Busfahrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Eilenburg sprach den 64-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig.

Angeklagter Busfahrer räumte Fehler ein

Zuvor hat hat der Busfahrer vor Gericht einen Fehler eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft warf dem 64-Jährigen vor, den Unfall fahrlässig verursacht zu haben. Der Sachverhalt, so wie er von der Staatsanwaltschaft in der Anklage dargestellt wird, sei „vollumfänglich zutreffend”, sagte Peter Pospisil, Anwalt des Busfahrers.

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„Es tut ihm unendlich leid, was passiert ist. Er würde die Zeit gerne zurückdrehen, er kann es nicht”, erklärte der Anwalt für den aus Tschechien stammenden Busfahrer. Sein Mandant sei kein Risikofahrer gewesen. Übermüdung, Alkohol oder Drogen hätten keine Rolle gespielt. „Es handelt sich um ein einmaliges fahrlässiges Fehlverhalten”, sagte Pospisil.

Vier Tote und 46 Verletzte bei Flixbus-Unfall

Der Fernbus sollte am 27. März 2024 von Berlin nach Zürich fahren. Bei fast 100 km/h geriet der Bus nördlich von Leipzig ins Schleudern, fuhr eine knapp zwei Meter hohe Böschung hinab und kippte auf die rechte Seite. Vier Frauen in dem Flixbus starben. 46 weitere Fahrgäste wurden zum Teil schwer verletzt.

Zur Begründung des Urteils hieß es: Der Angeklagte hat Verantwortung übernommen. Er ist nicht vorbestraft, hat selbst durch den Unfall negative Folgen davon getragen. Er ist sozial gefestigt, es handelte sich um keine Vorsatzstraftat. Und das Maß der Sorgfaltspflichtverletzung in seiner isolierten Betrachtung sei laut Gericht nicht so schwerwiegend, dass man unbedingte Freiheitsstrafe aussprechen müsste.

Verwendete Quellen: dpa, eigene RTL-Recherche