Tödlicher Müll aus DänemarkExplosion in Leverkusen: DARUM starben 7 Menschen!

Bei einer Detonation in Leverkusen sterben im Sommer 2021 sieben Mitarbeiter im Chemiepark Currenta. Abfall aus Dänemark mit „gefährlichen Eigenschaften“ soll laut Staatsanwaltschaft mutmaßlich das Unglück ausgelöst haben. Die Spuren führen auch nach Hamburg.
Für die verheerende Explosion in einer Müllverbrennungsanlage in einem Chemiepark in Leverkusen nahe Köln im Jahr 2021 mit sieben Toten war laut Staatsanwaltschaft aus Dänemark stammender Abfall der Auslöser. Dieser habe „eine selbstzersetzende Eigenschaft“ gehabt, die ursächlich für das Unglück gewesen sei, teilte die Zentralstelle für die Verfolgung von Umweltkriminalität für NRW (ZeUK) fünf Jahre nach der Katastrophe mit.
Das Verfahren gegen Mitarbeitende des Chemiepark-Betreibers Currenta stellte die ZeUK bei der Dortmunder Staatsanwaltschaft „mangels hinreichenden Tatverdachts“ ein. Die Ermittlungen gegen Verantwortliche des dänischen Abfallerzeugers und eines Hamburger Abfallmaklers gehen aber weiter: Es sei zu klären, ob diese „Informationen zu den gefährlichen Eigenschaften des Abfallstoffes vorwerfbar nicht an die Betreiberfirma weitergegeben haben“. Einen Firmennamen nannte die Behörde nicht.
Am 27. Juli 2021 war ein Lagertank in der Sondermüllverbrennungsanlage in Leverkusen explodiert, ein starkes Feuer breitete sich aus, weitere Tanks wurden zerstört. Bei einem der schwersten Explosionsunglücke in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten kamen 7 Männer ums Leben, weitere 31 Menschen wurden verletzt.
„Technische Ursache und Ausgangspunkt der Explosion“ sei der Abfall aus Dänemark gewesen, der in dem Leverkusener Tank über der sogenannten Selbsterwärmungstemperatur gelagert worden sei, schilderte die Staatsanwaltschaft. Dadurch seien Selbsterwärmungseffekte eingetreten, die „zu einem exponentiellen Temperatur- und Druckanstieg und letztlich zu einer Explosion mit einem sich anschließenden Brandereignis“ geführt hätten.
Für die Verantwortlichen bei Currenta, die für Annahme und Lagerung des Abfallstoffes zuständig waren, sei aus den vorgelegten Daten und Unterlagen nicht erkennbar gewesen, dass der Abfall die folgenschwere „selbstzersetzende Eigenschaft“ hatte. Das Schadensereignis sei demnach für sie „nicht vorhersehbar“ gewesen.
Verwendete Quellen: bho/dpa


