Steuervorteil fällt wegPost-Hammer geplant! Was sich jetzt für eure Briefe ändert

Ein Postbote stellt Briefe mit einem Postfahrrad zu.
Sofern "höhere Gewalt" die Post-Zustellung verzögert, dürfen Briefe künftig in Ausnahmefällen länger unterwegs sein.
picture alliance/dpa / Philip Dulian

Die Bundesregierung streicht der Post eine Steuerbefreiung. Im Gegenzug sollen Vorgaben zur maximalen Zustellzeit von Briefen gelockert werden. Die Post hält das Vorhaben für rechtswidrig und warnt vor höheren Portokosten.

Die Bundesregierung möchte der Deutschen Post einen Steuervorteil streichen und im Gegenzug den Zeitdruck beim Brieftransport etwas abmildern. Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben hat das Bundeskabinett beschlossen, wie das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mitteilte. Es geht dabei um die Umsatzsteuerbefreiung von sogenannten Teilleistungen, also Geschäftskunden-Briefen - etwa von Banken und Versicherungen. Seit 2024 sind die Deutsche Post und einige kleinere Wettbewerber von der Steuerpflicht befreit, andere Postdienstleister dagegen nicht. Die geplante Maßnahme werde gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen, hieß es von dem Ministerium.

Ein weiterer Grund für das Vorhaben dürfte die Hoffnung auf Mehreinnahmen für den Staat sein. Früheren Angaben zufolge könnte der Bund durch die Neuregelung pro Jahr bis zu 115 Millionen Euro von der Post eintreiben. Die Post hält die geplante Umsatzsteuer-Änderung für rechtswidrig. Die Folgen wären „kontraproduktiv“, hieß es vom Bonner Logistiker.

„Briefe insbesondere von Banken, Versicherungen und der öffentlichen Hand würden unnötig verteuert und damit der Wechsel zu digitalen Alternativen zusätzlich beschleunigt.“ Dies würde das strukturelle Problem des Briefmarktes beschleunigen, warnte die Post. „Die Mengen sinken weiter, während die Kosten für die flächendeckende Infrastruktur und die Löhne steigen.“ Dadurch werde jeder einzelne Brief perspektivisch teurer und die Finanzierung des Universaldienstes immer schwieriger. Die Post ist ein sogenannter Universaldienstleister. Sie muss also überall in Deutschland Sendungen zustellen - auch in weniger besiedelten ländlichen Regionen - und damit recht viele Briefkästen und Filialen betreiben, was zu höheren Kosten führt.

Solche Zustellpflichten hat die Konkurrenz nicht. Die kleineren Briefwettbewerber der Post werteten das Vorhaben der Bundesregierung entsprechend positiv. Damit werde der Weg frei zu fairen Wettbewerbsbedingungen im Briefmarkt, sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes Briefdienste, Walther Otremba.

Das Gesetzesvorhaben, das noch in den Bundestag kommt, enthält aber auch positive Nachrichten für den gelben Riesen: Die sogenannte Laufzeitvorgabe soll abgemildert werden: Bislang muss die Post 99 Prozent der heute eingeworfenen Briefe nach spätestens vier Werktagen zugestellt haben. Dieser Wert muss weiterhin erreicht werden. Allerdings greift künftig eine Ausnahmeklausel: Sendungsmengen, die wegen „höherer Gewalt“ nicht befördert werden konnten, werden bei der Berechnung dieses Prozentwerts nicht eingezogen. Können die Postboten beispielsweise wegen extremer Wetterbedingungen nicht ausrücken oder sie sind langsamer unterwegs, wirken sich deren liegengebliebene Briefe nicht negativ auf die offizielle Brieflaufzeit-Statistik aus. Briefe könnten damit in Ausnahmefällen länger als vier Werktage unterwegs sein.

Die Abschwächung dieser Regel ist auch finanziell gut für die Post, weil sie dadurch bestimmte Vorhaltekosten nicht schultern muss. Das wäre beispielsweise zusätzliches Personal oder kurzfristige Änderungen in der Fahrzeugflotte, um den Brieftransport bei solchen witterungsbedingen Extremsituationen zu beschleunigen - etwa die Umstellung von recht langsamen Lastwagen auf kleine schnellere Transporter. Zudem sollen bestimmte bürokratische Pflichten bei der Post reduziert werden.

Verwendete Quellen: bho/dpa