Ende des Rechtsstreits dennoch nicht in SichtWichtiger Bushido-Sieg im Millionen-Prozess gegen Arafat Abou-Chaker

Anna-Maria Ferchichi, Bushido bei der Bertelsmann Party 2025 in der Berliner Repräsentanz Bertelsmann Unter den Linden 1
Anna-Maria Ferchichi, Bushido bei der Bertelsmann Party 2025.
IMAGO/Agentur Baganz
von Samina Faizi und Camilla Koziol

Der Verlierer gibt nicht auf!
Der jahrelange Kampf vor Berliner Gerichten zwischen Rapper Bushido (47) und Arafat Abou-Chaker (50) ist vorerst vorbei. In einem Berufungsprozess hat das Kammergericht jetzt ein Urteil aus dem Jahr 2023 bestätigt. Damals entscheid das Landgericht Berlin II, dass Abou-Chaker Bushido 1,78 Millionen Euro zahlen muss. Doch Bushido sollte sich nicht zu früh freuen, denn der Beschluss vom 20. Januar 2026 ist noch nicht rechtskräftig und Arafat wird in Berufung gehen, wie RTL weiß. Bild berichtete zuerst über den Beschluss (Az.: 2 U 135/23).

Abou-Chaker wird wieder in Berufung gehen

Arafat Abou-Chaker wollte das Urteil 2023 nicht akzeptieren und ging in Berufung. Nun muss er nicht nur dem Rapper die Summe von 1,78 Millionen doch noch auszahlen, sondern auch die Kosten des Berufungsprozesses tragen. Im Kern ging es immer um die Frage, ob Abou-Chaker bloß Bushidos Manager war oder ein Geschäftspartner. Der Streitwert lag damals bei drei Millionen Euro.

Streaming Tipp
Exclusiv - Das Starmagazin
Jetzt auf RTL+ streamen

Gericht: Sittenwidrige Knebelung statt Gleichstellung

Laut Beschluss, der Bild vorliegt, sieht auch das Kammergericht keine Anhaltspunkte dafür, dass der 50-Jährige Bushidos Geschäftspartner war. Dafür liegt keine klassische Gesellschaft vor. Es gab keine geschäftliche Gleichstellung und die Beteiligung von 30 Prozent an Bushidos Einnahmen, die Abou-Chaker bekam, nennt das Kammergericht beim Namen: sittenwidrige Knebelung.

Streaming Tipp
Bushidos früherer Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker. (Archivbild)
Bushidos früherer Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker. (Archivbild)
Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Das Urteil ist ist vorläufig vollstreckbar, wenn auch noch nicht rechtskräftig. Und wie bereits erwähnt, wird Abou-Chaker es anfechten.

Verwendete Quellen: RTL-Recherche, Bild.de