„Die Vertragsgeschichten, die dort in der Vergangenheit existiert haben, sind sittenwidrig“

Millionen-Erstattung: Bushido bekommt in Zivilprozess erneut recht

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Rapper Bushido bekommt in Zivilprozess erneut recht.
Instagram/ bush1do

„Ich bin so glücklich. Ich bin so, so glücklich!“ Bushido hat in einem Zivilprozess gegen seinen Ex-Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker recht bekommen. Dieser muss dem Rapper eine Millionensumme erstatten.

Bushido bekommt 1,8 Millionen Euro plus Zinsen erstattet

Bushidos Ex-Weggefährte müsse ihm knapp 1,8 Millionen Euro plus Zinsen erstatten, sagte eine Sprecherin des Berliner Zivilgerichtes am Mittwoch (6. September). Demnach bestätigte das Gericht, dass es keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben habe. Somit habe Abou-Chaker zu Unrecht Manager-Zahlungen von Bushido erhalten. Die Bild-Zeitung zitiert aus dem Urteil: „Obwohl der Kläger (Arafat) zu keinem Zeitpunkt als Manager des Beklagten (Bushido) tätig war, schlossen die Parteien am 30. Januar 2007 einen sogenannten Managementvertrag, in dem der Beklagte den Kläger (genannt 'Management') mit seiner Vertretung und Interessenwahrnehmung beauftragte.“

Bushido hätte deshalb seinem damaligen Geschäftspartner die Summe nicht zahlen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bushido: „Jahrelang abkassiert, obwohl es rechtlich nicht in Ordnung gewesen ist“

Bushido, der mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi heißt, meldete sich nach der Entscheidung mit einem Video auf Instagram. „Ich bin so glücklich. Ich bin so, so glücklich. (...) Es geht hier ums Prinzip: Jahrelang abkassiert, obwohl es rechtlich nicht in Ordnung gewesen ist“, freut er sich. „Die Vertragsgeschichten, die dort in der Vergangenheit existiert haben, sind sittenwidrig“, stellt Bushido klar.

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Gericht hatte bereits im April ein Versäumnisurteil gesprochen

Das Gericht hatte im Rechtsstreit zwischen Bushido und Arafat Abu-Chaker, der als ein Berliner Clan-Chef gilt, bereits im April ein sogenanntes Versäumnisurteil gesprochen. Dies ist bei Zivilprozessen der Fall, wenn ein Beteiligter etwa nicht zum Termin erscheint oder keinen Antrag stellt. Letzteres war der Grund für das Versäumnisurteil. Gegen dieses Urteil hatte Abou-Chaker im Anschluss Einspruch eingelegt. Mit der Entscheidung des Gerichts vom Mittwoch werde das Versäumnisurteil nun aufrechterhalten. (dpa / csp)