Was meint ihr dazu? Hier abstimmen Bundesregierung macht Ernst! Acht-Stunden-Tag soll noch dieses Jahr abgeschafft werden

Das Ziel ist mehr Flexibilität!
Die Bundesregierung will offenbar noch in diesem Jahr ans Arbeitszeitgesetz ran und den Acht-Stunden-Tag in Deutschland abschaffen. Die Neuregelung soll Teil der nationalen Tourismusstrategie sein, über die im Laufe von 2026 abgestimmt werden soll. Das Strategiepapier liegt RTL vor. Für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland könnte sich dann einiges ändern.
Wochenarbeitszeit statt Acht-Stunden-Tag
Bisher ist in Deutschland streng geregelt, wie lange man arbeiten darf: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten“, heißt es im Arbeitszeitgesetz. Auch zehn Stunden Arbeit pro Tag sind noch erlaubt, wenn dafür entsprechender Ausgleich geschaffen wird. Innerhalb von sechs Monaten darf im Schnitt werktags nicht mehr als acht Stunden gearbeitet werden.
Lese-Tipp: CDU-Politiker wollen Teilzeit abschaffen
Diese Regel soll mit dem neuen Arbeitszeitgesetz gelockert werden. Bereits im Koalitionsvertrag hieß es, dass eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 40 Stunden eingeführt und dafür die tägliche Höchstarbeitszeit abgeschafft werden soll, wie es dort heißt. Das wird auch in dem Strategiepapier nochmal bekräftigt: „Die Bundesregierung will im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf”, heißt es.
Bundesregierung will flexiblere Arbeitszeiten
Die Details des neuen geplanten Gesetzes sind noch nicht bekannt. Klar ist nur: Die Bundesregierung will, dass Arbeitszeiten demnächst flexibler geplant werden können. „Davon werden nicht nur mittelständische Unternehmen profitieren, sondern auch Millionen Arbeitnehmer in Deutschland“, sagte CDU-Politiker Christoph Ploß der Bild.

Im Koalitionsvertrag steht aber auch, dass „die hohen Standards im Arbeitsschutz“ gewahrt und „Ruhezeitregelungen“ beibehalten werden sollen. „Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden.“ Wie das neue Arbeitszeitgesetz am Ende wirklich aussieht und welche konkreten Auswirkungen das für Arbeitnehmer haben wird, bleibt also abzuwarten. (jgr)
Verwendete Quellen: Eigene RTL-Recherchen, Koalitionsvertrag, Bild, Arbeitszeitgesetz


