Nach Horrortat in BremenGetötetes Ehepaar hinterlässt Kind (2) – Haftrichter kommt zu Tatverdächtigem in die Klinik

In der Wohnung fand die Polizei ein kleines Kind.
Im Fall des getöteten Ehepaares in Bremen soll der Haftrichter am Montag (29. Juni) zu dem gefassten Verdächtigen in die Klinik kommen. Der 22-Jährige wurde am Sonntagabend mit lebensgefährlichen Verletzungen von Spezialkräften in einem Maisfeld im niedersächsischen Schwanewede gefunden, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Die Einsatzkräfte reanimierten den Deutschen noch in dem Feld nordwestlich von Bremen. Inzwischen ist er laut Staatsanwaltschaft nach einer Operation in der Nacht außer Lebensgefahr.
Tatverdächtiger soll Ehepaar (40, 35) umgebracht haben
Weil der Verdächtige wegen seiner schweren Verletzungen nicht dem Haftrichter vorgeführt werden kann, soll dieser zu ihm in die Klinik kommen. Er soll in Untersuchungshaft genommen werden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Verdächtige sich die Verletzungen selbst zugefügt.
Freitagmittag waren ein 40 Jahre alter Mann und seine 35 Jahre alte Ehefrau tot im nördlichen Bremer Stadtteil Vegesack entdeckt worden. Einsatzkräfte fanden den Mann mit tödlichen Stich- und Schnittverletzungen auf der Straße. Zeugen waren durch laute Schreie auf ihn aufmerksam geworden und hatten den Notruf gewählt. Die Frau wurde später im Keller des Mehrparteienhauses entdeckt, in dem sie mit ihrem Mann wohnte.
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Die Beamten gehen nach eigenen Angaben davon aus, dass beide Opfer eines Gewaltverbrechens wurden. Verdächtigt wurde schnell der 22-Jährige, der im selben Haus wie seine Opfer wohnte.
Tatverdächtiger (22) war polizeibekannt und in Psychiatrie
In der Wohnung des Ehepaares befand sich laut Staatsanwaltschaft auch ein zwei Jahre altes Kind. Es ist den Angaben nach äußerlich unverletzt und befindet sich inzwischen in Obhut. Ob es die Tat miterlebte, ist bisher nicht bekannt.
Zuletzt hatten die Ermittler öffentlich nach dem Verdächtigen gefahndet. Nach Angaben der Polizei führten auch Hinweise aus der Bevölkerung sowie die enge Zusammenarbeit innerhalb der Polizei zur Festnahme des Mannes in Niedersachsen. Mordkommission und Staatsanwaltschaft ermitteln weiter. Die Hintergründe der Tat sind nach wie vor offen.
Die Polizei hatte vor dem 22 Jahre alten Tatverdächtigen gewarnt. Zuletzt hatten die Beamten mitgeteilt, dass er polizeibekannt gewesen sei. Den Angaben nach war der Mann im April aufgefallen, als er mit einem Druckluftgewehr um sich schoss. Er wurde damals nach kurzer Verfolgung durch Polizisten gefasst und in eine psychiatrische Klinik gebracht. Weil aber keine psychische Krankheit beziehungsweise keine Fremdgefährdung festgestellt wurde, wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.

In einem Statement erklärt die damals betroffene psychiatrische Klinik RTL, warum ein Mensch nach solch einem Ereignis dennoch nicht in der Klinik bleiben muss. „Wenn eine Person von der Polizei in die psychiatrische Klinik gebracht wird, hängt das weitere Vorgehen davon ab, ob es bereits einen richterlichen Unterbringungsbeschluss gibt oder nicht. Liegt kein Beschluss vor, wird die Person von einem psychiatrischen Arzt oder einer Ärztin begutachtet. Wenn der Arzt oder die Ärztin eine psychiatrische Erkrankung feststellt, die so schwer ist, dass sie eine Unterbringung nach dem PsychKG rechtfertigt, muss ein richterlicher Beschluss erwirkt werden – andernfalls gibt es keine Rechtsgrundlage, um jemanden gegen seinen Willen in der Klinik zu behalten.” (cko, nha, mit dpa)
Verwendete Quellen: dpa, eigene RTL-Recherche


