Er panschte KrebsmedikamenteBottroper Skandal-Apotheker Peter S. aus Gefängnis entlassen

Der Angeklagte (M) steht am 13.11.2017 im Landgericht in Essen (Nordrhein-Westfalen) zwischen seinen Anwälten. Der 47 Jahre alte Apotheker aus Bottrop soll seit 2012 fast 62 000 Krebsmedikamente gepanscht haben. Durch betrügerische Abrechnungen soll gesetzlichen Krankenkassen ein Schaden von rund 56 Millionen Euro entstanden sein. (ACHTUNG: Der Angeklagte wurde aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen unkenntlich gemacht) Foto: Rolf Vennenbernd/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Der ehemalige Apotheker aus Bottrop soll seit 2012 fast 62.000 Krebsmedikamente gepanscht haben. Durch betrügerische Abrechnungen soll gesetzlichen Krankenkassen ein Schaden von rund 56 Millionen Euro entstanden sein. (Archivbild)
ve fgj, dpa, Rolf Vennenbernd

Peter S. kommt nach acht Jahren Haft frei.
Der Medizinskandal um massenhaft gepanschte Krebsmittel schockierte bundesweit. Ein verurteilter Bottroper Apotheker kommt nun vorzeitig auf Bewährung frei.

Zwei Drittel der Haftstrafe verbüßt

Ein wegen massenhaft gepanschter Krebsmedikamente zu zwölf Jahren Haft verurteilter Apotheker kommt vorzeitig auf Bewährung frei. Das sagte ein Sprecher des Bielefelder Landgerichts am Montag auf dpa-Anfrage nach einer nicht-öffentlichen Anhörung und anschließender Entscheidung der Kammer. Zu Inhalten oder Begründung äußerte sich der Sprecher nicht. Der frühere Chef einer Apotheke in Bottrop habe inzwischen gut zwei Drittel seiner Strafe verbüßt. Er habe sich in der JVA Bielefeld-Senne im offenen Vollzug befunden und komme „noch heute” frei.

Lese-Tipp: Skandal-Apotheker panschte Krebsmedikamente

Im Video: Verurteilter Apotheker will Approbation zurück

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Skandal-Apotheker schweigt zu Vorwürfen

Der Mann war 2018 vom Essener Landgericht wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in rund 15.000 Fällen zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt worden. Demnach hatte er die lebenswichtige Medizin seiner Patientinnen und Patienten von 2012 bis 2016 aus Habgier unterdosiert.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte das Urteil in dem bundesweit aufsehenerregenden Medizinskandal bestätigt. Der Apotheker hatte sich in dem Strafverfahren nicht zu den Vorwürfen geäußert. (dpa/lha)