Er panschte KrebsmedikamenteSkandal-Apotheker aus Bottrop bleibt im Knast

Der Angeklagte (M) steht am 13.11.2017 im Landgericht in Essen (Nordrhein-Westfalen) zwischen seinen Anwälten. Der 47 Jahre alte Apotheker aus Bottrop soll seit 2012 fast 62 000 Krebsmedikamente gepanscht haben. Durch betrügerische Abrechnungen soll gesetzlichen Krankenkassen ein Schaden von rund 56 Millionen Euro entstanden sein. (ACHTUNG: Der Angeklagte wurde aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen unkenntlich gemacht) Foto: Rolf Vennenbernd/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Über mehrere Jahre hatte ein Apotheker aus Bottrop Krebsmedikamente gepanscht und wurde dafür zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafe gegen Peter S. nun bestätigt und seine Revision als unbegründet abgelehnt.
ve fgj, dpa, Rolf Vennenbernd

Über mehrere Jahre hatte ein Apotheker aus Bottrop Krebsmedikamente gepanscht und wurde dafür zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Haftstrafe gegen Peter S. nun bestätigt und seine Revision als unbegründet abgelehnt, wie das Gericht mitteilte. Das Urteil des Essener Landgerichts vom Juli 2018 gegen den damals 48-jährigen Apothekers ist damit rechtskräftig.

Tausende Krebsmedikamente unterdosiert

dpatopbilder - Die Apotheke mit dem Namen "Alte Apotheke" fotografiert am 11.11.2017 in Bottrop (Nordrhein-Westfalen). Inzwischen wird sie nicht mehr vom Angeklagten geführt. Der Prozess gegen einen wegen Panscherei von Krebsmedikamenten angeklagten Bottroper Apotheker beginnt am 13. November in Essen. Foto: Marcel Kusch/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Peter S. führte die "Alte Apotheke" in Bottrop. Zwischen 2012 und 2016 panschte er tausende Krebsmedikamente.
mku, dpa, Marcel Kusch

Peter S., der Inhaber der "Alten Apotheke" in Bottrop war, hatte zwischen 2012 und 2016 tausende Krebsmedikamente unterdosiert. Dem Gericht zufolge streckte er die für seine Patienten lebenswichtige Medizin aus Habgier.

Lebenslanges Berufsverbot für Bottroper Apotheker

Zudem bleibt es bei dem verhängten lebenslangen Berufsverbot gegen den Mann, der seit Ende 2016 in Untersuchungshaft sitzt. Den Schaden für die Krankenkassen hatte das Essener Landgericht auf 17 Millionen Euro beziffert, dieser "Wertersatzbetrag" sollte eingezogen werden. Nur in diesem Punkt sprach der BGH nun von einem "geringfügigen Teilerfolg": Die Revision werde "mit der Maßgabe als unbegründet verworfen", dass statt der 17 Millionen Euro die Einziehung von "Taterträgen" in Höhe von 13,6 Millionen Euro anzuordnen sei.