Niemand half der kleinen Skylar
Mädchen (3) zu Tode gequält und Leiche verscharrt – hohe Haftstrafen

Sie wurde nur drei Jahre alt.
Der damalige Freund ihrer Mutter quälte die kleine Skylar aus Thüringen so brutal, dass sie an den Folgen der Misshandlung starb. Die Mutter soll nur zugesehen und nichts gegen das Leid ihrer Tochter unternommen haben. Am Montag fiel das Urteil gegen beide.
Ermittler finden Skylars Leiche unter Gartenhütte
Auf der Anklagebank am Landgericht Gera sitzen sie nebeneinander. Doch Skylars Mutter (23) und ihr damaliger Freund (30) würdigen sich keines Blickes.
Im Januar 2023 finden Ermittler in einem Kleingartenverein in Bad Blankenburg (Thüringen) die Leiche der dreijährigen Skylar. Sie war unter der Terrasse der Gartenhütte, in der ihre Mutter und der Stiefvater wohnten, vergraben. Obwohl das Mädchen schon zwei Jahre lang tot war, hatte offenbar niemand etwas gemerkt.
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Bad Blankenburg: Mutter soll gegen Leid ihrer Tochter nichts unternommen haben
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat der Stiefvater Drogen genommen und war gewalttätig – auch gegenüber der kleinen Skylar. „Unter anderem hat die Kammer als Misshandlung im Rahmen der Gartenlaube festgestellt: Fesselung mit einer Handschelle, das Kind in einen Einkaufswagen zu Strafe zu setzen und zur Strafe für das Einnässen, das Kind in der Windel zu belassen, bis es wunde Stellen hatte und dadurch enorme Leiden – auch psychisch”, sagt Marc Prehler von der Staatsanwaltschaft Gera.
Die Mutter behauptet, bei alldem machtlos gewesen zu sein. Sie tat weder etwas gegen die Aggressionen ihres Ex Freundes noch gegen den immer schlechter werdenden Gesundheitszustand ihrer Tochter. Skylar starb im Dezember 2020.
Landgericht Gera verhängt Haftstrafen gegen beide Angeklagten
Beide Angeklagten hätten sich „bewusst dagegen entschieden”, medizinische Hilfe zu holen, sagt Prehler. Stattdessen bezog die Mutter nach dem Tod ihrer Tochter sogar noch Kindergeld. Auch wegen dieses perfiden Vorgehens und weil der 30-Jährige vorbestraft ist, spricht das Gericht ein hartes Urteil: Der Stiefvater muss unter anderem wegen Mordes durch Unterlassen lebenslang in Haft. Die 23-Jährige bekommt eine Jugendstrafe von achteinhalb Jahren.
Beim 30-Jährigen stellt das Gericht außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann er nicht nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen werden.