Das müssen Urlauber jetzt wissenGericht kippt drei AIDA-Klauseln – mehr Rechte bei Kreuzfahrten

Kreuzfahrtschiff AIDAprima der Reederei AIDA Cruises auf der Elbe
Das OLG Rostock hat die Rechte von Kreuzfahrern auf Schiffen der Reederei Aida Cruises gestärkt
picture alliance / imageBROKER / Christopher Tamcke
von Philipp Petersdorff

Ein Blick ins Kleingedruckte kann sich für Kreuzfahrturlauber lohnen.
Das Oberlandesgericht Rostock hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale drei AIDA-Klauseln beanstandet. Dabei geht es um Quarantäne-Kosten, einen möglichen Rauswurf vom Schiff und satte 80 Prozent des Reisepreises bei einer Teilstornierung.

Diese Klauseln sind verboten

Das Urteil fiel bereits vor einigen Wochen, einer breiten Öffentlichkeit wurde es aber erst jetzt durch eine Veröffentlichung des Verbraucherzentrale Bundesverbands bekannt. Das OLG Rostock untersagt AIDA Cruises darin die Verwendung dreier Klauseln aus den Reisebedingungen. Was bedeutet die Entscheidung für Kreuzfahrturlauber? Wir schauen uns die drei beanstandeten Regelungen einzeln an.

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1. Wer zahlt bei einer Quarantäne?

Die erste Klausel betrifft einen Fall, den wohl kein Urlauber erleben möchte. AIDA sah in seinen Reisebedingungen vor, dass Gäste Mehrkosten selbst tragen beziehungsweise erstatten müssen, wenn diese durch eine nicht von AIDA zu vertretende Quarantäne entstehen.

Dem OLG Rostock geht diese Regelung zu weit. Nach Auffassung des Gerichts können darunter nämlich ganz unterschiedliche Kosten fallen, etwa für zusätzliche Verpflegung und Unterkunft, eine spätere Rückreise, medizinische Versorgung oder Liegegebühren. Für Reisende sei deshalb kaum abzuschätzen, welche finanzielle Belastung im Ernstfall auf sie zukommen könnte. Zudem dürfe AIDA das gesetzlich beim Reiseveranstalter liegende Kostenrisiko nicht pauschal auf seine Gäste verlagern.

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2. Darf der Kapitän Passagiere einfach von Bord schicken?

Auch eine zweite Formulierung sorgte für Ärger bei den Verbraucherschützern. Demnach sollte der Kapitän berechtigt sein, einen Gast „entschädigungslos von Bord zu weisen“.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte, dass die Regelung weder eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorsah noch eine Entschädigung für den Fall, dass ein Rauswurf nicht gerechtfertigt war. Über diesen Punkt musste allerdings nicht mehr gestritten werden. AIDA erkannte den entsprechenden Unterlassungsanspruch im Verfahren an und teilte mit, diese Regelung bereits seit längerem nicht mehr zu verwenden.

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3. Warum sind pauschal 80 Prozent Stornokosten zu viel?

Storniert nur ein Mitreisender aus einer gemeinsam gebuchten Kabine, wollte AIDA laut Reisebedingungen grundsätzlich 80 Prozent seines anteiligen Reisepreises als Entschädigung verlangen. Dabei spielte keine Rolle, wie lange vor Reisebeginn die Absage erfolgte.

Genau das kann bei größeren Kabinen zum Problem werden. Denn AIDA konnte die übrigen Gäste in eine kleinere Kabine umbuchen und die dadurch frei gewordene Kabine möglicherweise erneut vergeben. Besonders bei einer frühzeitigen Stornierung hält das Gericht eine solche Neuvergabe für denkbar.

Trotzdem sah die Klausel weiterhin pauschal 80 Prozent Entschädigung vor. Das berücksichtigt nach Ansicht des OLG Rostock mögliche Einsparungen und Einnahmen von AIDA nicht ausreichend und benachteiligt Verbraucher deshalb unangemessen.

AIDA hat bereits reagiert

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. AIDA hat seine Reisebedingungen allerdings bereits angepasst. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärte die Reederei, die vom Gericht beanstandeten Punkte bereits „im Zuge einer Überarbeitung unserer Reisebedingungen aufgegriffen und umgesetzt“ zu haben.

Verwendete Quellen: Verbraucherzentrale, Handelsblatt,