Verwaltungsgerichtshof verbietet Demo

AfD darf nicht auf Mannheimer Marktplatz demonstrieren

Blumen und Kerzen liegen auf dem Marktplatz in Mannheim zum Gedenken an einen getöteten Polizisten.
Die AfD darf nicht auf dem Mannheimer Marktplatz demonstrieren.
Bernd Weißbrod/dpa

Diese Gerichtsentscheidung ist unanfechtbar!
Die AfD darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg am Freitagabend nicht auf dem Mannheimer Marktplatz demonstrieren. An dem Ort, wo eine Woche zuvor ein Polizist niedergestochen worden war.

AfD wollte Demo am Tatort

Das höchste Verwaltungsgericht im Südwesten gab am Freitag einer Beschwerde der Stadt Mannheim gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe statt, das grünes Licht für die Demo am Tatort gegeben hatte. Diese ist für 18.00 Uhr geplant und könnte nun am nahegelegenen Paradeplatz stattfinden. Zeitgleich soll es eine Gegendemonstration der Antifa geben. Der Beschluss des VGH ist nach Angaben des Gerichts unanfechtbar.

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Eine Woche zuvor hatte ein 25-jähriger Afghane fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa sowie einen Polizisten mit einem Messer verletzt. Der 29 Jahre alte Beamte Rouven Laur erlag später seinen Verletzungen. Die AfD will nach den Worten von Landeschef Markus Frohnmaier zwei Tage vor der Europawahl „genau dort demonstrieren, wo der islamistische Terror zugeschlagen hat, um ein klares politisches Signal in die ganze Republik zu senden.“

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Mannheim macht Marktplatz zum Gedenkort

Die Stadt hatte versucht, dies zu verhindern, indem sie Kundgebungen und Versammlungen auf dem Markplatz untersagte und den Platz bis zum 16. Juni zu einem Gedenkort für den getöteten Polizisten erklärte. (jgr, mit dpa)

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