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Demonstrationen

Bei Demonstrationen versammeln sich Menschen in der Regel zur politischen Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit.

Demonstrationen picture alliance / dpa

Demonstrationen sind in der Öffentlichkeit stattfindende Zusammenkünfte mehrerer Personen, die den gemeinschaftlichen Zweck der Meinungsäußerung verfolgen. Da sich Demonstrationen zur öffentlichen Meinungsäußerung sowie zur Durchsetzung bestimmter Zwecke bilden, sind sie üblicherweise politisch motiviert oder zumindest politisch aufgeladen. In Verlauf, Aufbau und Organisation unterscheiden sich Demonstrationen jedoch häufig. Den Grund- oder Urtyp einer Demonstration gibt es nicht. Häufig auftauchende Formen beziehungsweise Aktionen sind Kundgebungen, Mahnwachen, Menschenketten oder Märsche jeglicher Art. Aber auch Proteste wie Sitzstreiks oder Blockaden sind Demonstrationen. In jedem Fall handelt es sich um eine Versammlung mehrerer Menschen, die ihre Meinung zu bestimmten politischen oder gesellschaftlichen Themen öffentlich kundgeben wollen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Meinungsäußerung durch Worte, Bilder oder auf anderen Wegen erfolgt.

Die Demonstrationsfreiheit gilt als wesentlicher Grundpfeiler der Demokratie. Die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer Rechtsstaat verbürgt ein umfassendes Recht zur Demonstration in Artikel 8 des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit). Um die Sicherheit einer Demonstration zu gewährleisten, wird das Recht der Versammlungsfreiheit allerdings nicht grenzenlos gewährt. Versammlungen unter freiem Himmel werden durch die Versammlungsgesetze der Bundesländer geregelt. So können Demonstrationen durch die Polizei aufgelöst werden, wenn sie zu Unfrieden und Gewalt neigen. In diesem Fall stellen sie ein Risiko für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Ebenso ist es verboten, sich während einer Demonstration zu vermummen, da sonst mögliche Gewalttäter nicht identifiziert werden können.

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