Eure Rechte beim WohnortwechselInternet-Anbieter will euch überrumpeln? So vermeidet ihr den teuren Fehler

Umziehen und plötzlich einen neuen Internetvertrag an der Backe? Warum Sie das nicht akzeptieren müssen und mit welchen Tricks mancher Telekommunikationsanbieter arbeitet.
Wer umzieht, sollte sich von seinem Internetanbieter keinen Neuvertrag aufdrängen lassen und im Zweifel hartnäckig darauf bestehen, den alten Vertrag für DSL, Glasfaser oder Kabel am neuen Wohnort unverändert fortzuführen.
Denn Telekommunikationsanbieter sind gesetzlich verpflichtet, die Leistung am neuen Wohnsitz bereitzustellen, ohne die vereinbarte Laufzeit oder sonstige Vertragsinhalte zu ändern, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Als Nachweis für den Umzug genüge eine einfache Meldebescheinigung.
Zuletzt hatten die Verbraucherschützer einen Anbieter abgemahnt, dessen Umzugsformular unweigerlich in einem Neuvertrag mit 24 Monaten Laufzeit mündete.
Kundinnen und Kunden hätten mit diesem Formular keine Möglichkeit gehabt, lediglich ihren Umzug zu melden und seien zur Vertragsverlängerung gebracht worden, obwohl sie das nicht wollten. Diese Neuverträge seien dann auch irreführend als „Umzugsauftrag“ oder „gewünschte Vertragsanpassung“ deklariert worden.
In diesem Zusammenhang ebenfalls wichtig und gesetzlich fixiert: Wenn der Anbieter die vereinbarten Telekommunikationsleistungen am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann, haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens zum Auszugstermin.
Der abgemahnte Anbieter hingegen hatte der Verbraucherzentrale zufolge auf seiner Webseite behauptet, dass Kundinnen und Kunden ab dem Tag des Auszugs mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen könnten. Diese irreführenden Angaben könnten den Verbraucherschützern zufolge dazu führen, dass Kundinnen und Kunden im schlimmsten Fall zwei Monate länger in einem Vertrag blieben, der am neuen Wohnort nicht nutzbar ist.
Gleichwohl sollte beachtet werden, dass wer einen neuen Internetvertrag nicht direkt beim jeweiligen Anbieter bucht, sondern sich diesen von einem Vergleichsportal vermitteln lässt, viel Geld spart - durchschnittlich 215 Euro über die zweijährige Mindestlaufzeit hinweg betrachtet. Das ist das Ergebnis einer Marktanalyse des Ratgeberportals Finanztip.
Das Sparpotenzial für die Verbraucherinnen und Verbraucher ergibt sich dabei etwa aus einer temporär reduzierten Grundgebühr, Auszahlungen (von Provisionen der Anbieter an die Portale) oder Einkaufsgutscheinen. Die Rechnung geht aber meist nur dann auf, wenn man konsequent nach der 24-monatigen Mindestlaufzeit kündigt. Denn oft steigt die Grundgebühr vom 25. Monat an.
Verwendete Quellen: awi/dpa


