Der Nahostkonflikt hält anSommerurlaub in der Türkei oder in Ägypten geplant – kann ich aus Sorge stornieren?

Angst statt Vorfreude?
Der Sommerurlaub ist schon lange gebucht, die Reise steht kurz bevor – doch wegen des Nahostkonflikts hält sich die Vorfreude bei vielen Reisenden in Grenzen. Insbesondere, wenn die Reise in die Türkei oder nach Ägypten führt. Kann man jetzt noch stornieren, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben? RTL-Reiseexperte Ralf Benkö erklärt, was besorgte Urlauber wissen müssen.
Reisehinweise für die Türkei, Teilreisewarnung für Ägypten
Seit einem halben Jahr hält der eskalierte Nahostkonflikt die Welt in Atem. Und immer wieder durchkreuzt er die Pläne zahlreicher Urlauber, wenn zum Beispiel Raketen oder Drohnen auf Flughäfen der Region krachen. Wann wird es wieder Angriffe geben und werden womöglich weitere Länder in den Konflikt hineingezogen? Fragen, die insbesondere Türkei- und Ägypten-Urlauber beschäftigen. Erst im März war laut Angaben des türkischen Verteidigungsministeriums „ein aus dem Iran abgefeuertes ballistisches Geschoss über türkischem Staatsgebiet abgefangen worden“.
Aber was bedeutet das für den bevorstehenden Sommerurlaub? Wie gefährlich sind Reisen in die genannten Länder? Für die Türkei listet das Auswärtige Amt derzeit lediglich Reisehinweise auf, für Ägypten besteht allerdings schon seit Längerem eine Teilreisewarnung. Bedeutet: Eine Reisewarnung, also die höchste Warnstufe des Auswärtigen Amts, liegt derzeit (Stand: 11. Juni) weder für die Türkei noch für Ägypten vor.
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Sommerurlaub steht kurz bevor: Wann kann man kostenlos stornieren?
Doch eine Reisewarnung wäre die Voraussetzung für eine kostenlose Reisestornierung. Denn nur bei einer offiziellen Reisewarnung des Auswärtigen Amts können Verbraucher ihre gebuchte Pauschalreise kostenfrei stornieren – auch ganz ohne Reiserücktrittsversicherung. Der Grund: Reiseveranstalter sind rechtlich an Reisewarnungen gebunden. Das Auswärtige Amt ruft sie nur aus, wenn es davon ausgeht, dass mit einer Reise eine konkrete Gefahr für Gesundheit und Leben der Reisenden einhergeht.
Liegt keine Reisewarnung für euer Urlaubsziel vor und ihr möchtet dennoch stornieren, müsst ihr mit Storno-Gebühren rechnen.
RTL-Reiseexperte Ralf Benkö erklärt das Ganze am Beispiel Ägypten: „Wenn ich da zum Beispiel in Hurghada Urlaub mache, dafür gilt keine Teilreisewarnung. Aber für die Sinai-Halbinsel im nördlichen Bereich sehr wohl. Wenn mein Urlaubsgebiet in diesem Gebiet der Teilreisewarnung liegen würde, dann hätte ich ein gutes Argument, mit den Veranstaltern zu sprechen und zu sagen: ‚Das kann ich ja nicht machen, bitte bucht um, storniert kostenfrei.’“
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„Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände” müssen während der Reisezeit vorliegen
Und auch die Verbraucherzentrale erklärt: „Ob die Reise erheblich beeinträchtigt ist, hängt immer von der Lage vor Ort und nicht etwa von der persönlichen Einschätzung des Reisenden ab. Wer aus Angst oder wegen Reiseunlust den Rücktritt erklärt, kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.“ Weiter heißt es: „Die unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände müssen während der Reisezeit vorliegen.“
Bestehen beispielsweise Wochen vor eurer gebuchten Reise derartige Umstände am Reiseziel, bedeutet das noch lange nicht, dass ihr kostenfrei stornieren könnt – erst wenn absehbar ist, dass die konkrete Reisezeit betroffen ist, greift diese Regelung. Daher gilt: Niemals voreilig stornieren, sondern immer erstmal das Gespräch mit dem Reiseveranstalter suchen, ansonsten besteht die Gefahr, dass ihr auf hohen Kosten sitzen bleibt.
Stornierung! Nur unter diesen Umständen könnt ihr „den Reisepreis zurückbekommen“
Für welche Länder eine offizielle Reisewarnung vorliegt, könnt ihr jederzeit auf der Website des Auswärtigen Amtes nachschauen.
„Wer für diese Länder etwas gebucht hat, jetzt in der nächsten Zeit, der sollte eigentlich, wenn er pauschal gebucht hat, mit den Reiseveranstaltern schnell zu einer Lösung kommen, dass die Reise kostenfrei storniert wird oder umgebucht wird oder Ähnliches“, erklärt Benkö. „Und das müsste dann auch kostenfrei für mich geschehen. Ich müsste den Reisepreis zurückbekommen“, so der Reiseexperte weiter.
„Anders ist es natürlich, wenn ich nicht pauschal gebucht habe.“ Denn solange die Airline fliegt und der Hotelaufenthalt möglich ist, komme man nicht so leicht aus der Buchung raus.
Die RTL-Urlaubsretter beantworten die wichtigsten Fragen rund um euren Urlaub
Ihr habt Fragen zu eurer Reise oder euren Rechten? Dann schaut doch mal im FAQ der RTL-Urlaubsretter vorbei. Hier haben wir die häufigsten Fragen von Urlaubern rund um Flüge, Hotels, Reiseveranstalter, Einreiseregelungen und Dokumente für euch beantwortet.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, Auswärtiges Amt, Verbraucherzentrale


