Richtig kostenlos parkenParkscheinautomat kaputt? Diese 150-Meter-Regel solltet ihr kennen

Ein Schild weist am Straßenrand neben geparkten Fahrzeugen auf die Position eines Parkscheinautomaten hin.
Ein Schild weist am Straßenrand neben geparkten Fahrzeugen auf die Position eines Parkscheinautomaten hin.
DPA PA
von Philipp Petersdorff

Da steht ihr nun vor dem Parkscheinautomaten, Münzen griffbereit, doch das Display bleibt dunkel.
Klingt zunächst nach einem kleinen Glückstreffer. Schließlich könnt ihr nichts dafür, dass der Automat seinen Dienst verweigert. Ganz so einfach ist es allerdings nicht.

Die 150-Meter-Faustregel fürs Parken

§ 13 der Straßenverkehrs-Ordnung schreibt tatsächlich vor, was bei einem nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten gilt. Ihr dürft bis zur angegebenen Höchstparkdauer stehen bleiben, müsst dafür aber eine Parkscheibe verwenden. Doch bevor die hinter der Windschutzscheibe landet, solltet ihr noch einen kleinen Spaziergang machen.

Denn steht in der Nähe ein weiterer Parkscheinautomat, könnt ihr nicht automatisch den kaputten Automaten zum Freifahrtschein erklären. Der ADAC weist darauf hin, dass Autofahrern die Suche nach einem anderen Gerät zugemutet werden kann. Als Orientierung werden dabei rund 150 Meter genannt. Auch das Mobilitätsmagazin von Bußgeldkatalog.org bezeichnet einen Weg von 150 Metern als grundsätzlich zumutbare Faustregel. Eine starre gesetzliche Grenze ist das allerdings nicht. Gerichte können einen konkreten Fall anders bewerten.

Im Video: Der teuerste Parkschein der Welt?

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Wieso ausgerechnet 150 Meter?

Einen wichtigen Anhaltspunkt liefern die „Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Danach sollen Automaten leicht und sicher zu finden sein und die Wege vom Auto möglichst kurz bleiben. Genannt werden maximal 150 Meter. Das von der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg in Auftrag gegebene Rechtsgutachten stellt allerdings auch klar, dass diese Empfehlung nicht verbindlich ist.

Entscheidend bleibt die Zumutbarkeit. Kurz gesagt: Die vielzitierte 150‑Meter-Parkregel ist eine wichtige Orientierung, aber kein Paragraf, auf den ihr euch blind verlassen könnt.

Lese-Tipp: Studie zeigt: Falschparken lohnt sich!

Defekter Parkscheinautomat = Parkscheiben-Pflicht

Habt ihr keinen erreichbaren, funktionierenden Automaten gefunden, kommt die Parkscheibe ins Spiel. Die muss gut sichtbar im Fahrzeug liegen und korrekt eingestellt sein. Ein handgeschriebener Zettel mit eurer Ankunftszeit reicht nicht. Und auch mit Parkscheibe gehört euch der Parkplatz nicht für den Rest des Tages. Es gilt die ausgeschilderte Höchstparkdauer. Wer länger stehen bleibt, riskiert trotz des kaputten Automaten ein Knöllchen.

Wenn der Automat eure Münze einfach wieder ausspuckt

Der Automat leuchtet und funktioniert augenscheinlich, nur euer 50-Cent-Stück will er partout nicht haben? Auch dann dürft ihr nicht sofort zur Parkscheibe greifen. Der ADAC verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm. Demnach müssen Autofahrer mehrere passende Geldstücke ausprobieren. Dass eine einzelne Münze nicht angenommen wird, macht den Automaten also nicht automatisch zum defekten Gerät.

Im Zweifel den Defekt fotografieren

Ein praktischer Tipp kann später Ärger ersparen. Fotografiert den kaputten Automaten und möglichst auch die angezeigte Fehlermeldung. Das Mobilitätsmagazin empfiehlt außerdem, Zeugen für den Defekt zu haben. So könnt ihr im Streitfall besser belegen, warum ihr keinen Parkschein gezogen habt.

Übrigens gilt all das für öffentlich beziehungsweise kommunal bewirtschafteten Parkraum. Auf privaten Flächen wie Supermarktparkplätzen oder in Parkhäusern können andere Regeln gelten. Dort solltet ihr auf Hinweise am Automaten und die Bedingungen des jeweiligen Betreibers achten.

Verwendete Quellen: ADAC, StVO, klimaschutz-bewegt.de