Neue Krankenkassen-Regeln ab 2027Kassenpatienten aufgepasst: Wer jetzt nicht aufpasst, zahlt womöglich drauf!

Zahnbehandlung
Wer eine Krone, Brücke oder Prothese benötigt, sollte jetzt aufmerksam sein. Denn ab Januar 2027 sinken die gesetzlichen Festzuschüsse für Zahnersatz.
picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Höhere Eigenanteile, weniger Geld für Zahnersatz und möglicherweise steigende Beiträge:
Für gesetzlich Versicherte ändert sich 2027 einiges. Wer rechtzeitig handelt, kann unter Umständen viel Geld sparen. Auf diese Fristen kommt es jetzt an.

Zahnersatz: Warum sich eine Bewilligung noch 2026 lohnen kann

Für Millionen gesetzlich Krankenversicherte könnte das kommende Jahr teurer werden! Ab Januar 2027 gelten neue Regeln bei Zuzahlungen und Zahnersatz. Auch höhere Krankenkassenbeiträge sind möglich. Wer sich rechtzeitig informiert, kann finanzielle Nachteile vermeiden. Doch was muss wirklich noch bis Silvester erledigt werden?

Wer eine Krone, Brücke oder Prothese benötigt, sollte jetzt aufmerksam sein. Denn ab Januar 2027 sinken die gesetzlichen Festzuschüsse für Zahnersatz. Bisher übernehmen die Krankenkassen grundsätzlich 60 Prozent der Kosten der sogenannten Regelversorgung. Künftig sind es nur noch 50 Prozent. Auch die Zuschüsse mit Bonusheft fallen geringer aus. Statt bisher 70 Prozent gibt es ab 2027 mit fünf Jahren lückenlos geführtem Bonusheft nur noch 60 Prozent Zuschuss. Bei zehn Jahren sinkt der Zuschuss von bislang 75 auf 65 Prozent. Die Prozentsätze beziehen sich jeweils auf die Kosten der Regelversorgung.

Wer ohnehin Zahnersatz benötigt, sollte deshalb frühzeitig mit seinem Zahnarzt und seiner Krankenkasse sprechen. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Bewilligung durch die Krankenkasse. Wird der Festzuschuss noch vor dem 1. Januar 2027 genehmigt, gelten nach der gesetzlichen Übergangsregelung weiterhin die bisherigen Zuschusssätze. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Zahnersatz erst 2027 eingesetzt wird.

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Wer ohnehin eine Behandlung benötigt, sollte deshalb zeitnah mit seinem Zahnarzt sprechen und den Heil- und Kostenplan bei seiner Krankenkasse einreichen. Wichtig ist, dass die Bewilligung noch 2026 erfolgt. Für Versicherte mit geringem Einkommen bleibt die Härtefallregelung bestehen.

Krankenkassenbeiträge: Ein Vergleich kann sich lohnen

Auch die monatlichen Beiträge könnten steigen. Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent verlangen die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag. Wie hoch dieser 2027 ausfällt, hängt von der jeweiligen Kasse ab.

Wichtig: Seit Ende Juli 2026 sind Krankenkassen nicht mehr gesetzlich verpflichtet, ihre Mitglieder persönlich über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags zu informieren. Allerdings wird politisch bereits über eine Wiedereinführung dieser Pflicht diskutiert. Versicherte sollten deshalb selbst prüfen, welchen Zusatzbeitrag ihre Krankenkasse ab Januar verlangt. Ein Vergleich kann sich lohnen.

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Krankenkasse wechseln: Diese Frist gilt

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2027, haben Versicherte grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht.

Dafür bleibt bis zum 31. Januar 2027 Zeit. Die neue Krankenkasse übernimmt normalerweise die Kündigung. Der Wechsel wird bei einer Anmeldung im Januar grundsätzlich zum 1. April wirksam. Bis dahin muss der höhere Beitrag der bisherigen Kasse weitergezahlt werden.

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Medikamente werden teurer: Quittungen sammeln!

Auch bei Medikamenten und anderen Leistungen steigen die gesetzlichen Zuzahlungen ab 2027 um 50 Prozent. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beträgt die reguläre Zuzahlung künftig mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro. Ausnahmen sind möglich.

Wer regelmäßig Medikamente benötigt, sollte deshalb Quittungen sammeln. Denn die persönliche Belastungsgrenze bleibt bestehen: Sie liegt grundsätzlich bei zwei Prozent der maßgeblichen jährlichen Bruttoeinnahmen, für schwerwiegend chronisch Kranke unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Prozent.

Wichtig: Nicht alle Gesundheitsausgaben werden angerechnet. Eigenanteile beim Zahnersatz zählen beispielsweise nicht generell dazu.

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Auch Krankenhausaufenthalte und Reha-Maßnahmen werden teurer: Statt bisher 10 Euro müssen gesetzlich Versicherte ab 2027 bei entsprechenden stationären Behandlungen 15 Euro pro Tag zuzahlen. Bei Krankenhausaufenthalten bleibt die Zuzahlung auf maximal 28 Tage im Jahr begrenzt – damit steigt der mögliche Eigenanteil von 280 auf 420 Euro. Für Reha-Maßnahmen gelten je nach Kostenträger und Art der Behandlung unterschiedliche Begrenzungen.

Was Versicherte jetzt tun sollten

Besonders bei geplantem Zahnersatz kann sich schnelles Handeln lohnen. Auch ein Vergleich der Krankenkassenbeiträge ist sinnvoll. Für einen Wechsel wegen einer Beitragserhöhung zum Jahresbeginn bleibt allerdings noch bis Ende Januar Zeit. Wer regelmäßig Medikamente benötigt, sollte zudem ab Januar seine gesetzlichen Zuzahlungen dokumentieren. So lässt sich prüfen, wann die persönliche Belastungsgrenze erreicht ist.

Verwendete Quellen: Berliner Zeitung, Verbraucherzentrale, Haufe,