Homeoffice, ins Büro oder auskurierenHusten, Schnupfen, Kopfweh: Wann ist man zu krank zum Arbeiten?

Erkältet arbeiten oder lieber pausieren?
Erkältet arbeiten oder lieber pausieren?
anatoliycherkas/iStock via Getty Images

Mit Beginn der Erkältungssaison stellt sich für viele Beschäftigte die Frage: Trotz Schnupfen ins Büro, lieber im Homeoffice arbeiten oder sich erst einmal auskurieren? Nicht jede Erkältung macht gleich arbeitsunfähig. Bei Fieber, Schwindel oder starken Gliederschmerzen ist jedoch Schonung angesagt.

Mit kratzendem Hals ins Büro oder trotz Kopfschmerzen im Homeoffice weiterarbeiten? Gerade in der Erkältungssaison stellt sich für viele die Frage, wann es besser ist, sich auszukurieren. Doch nicht jedes Halskratzen bedeutet gleich, dass man arbeitsunfähig ist. Entscheidend sind die Schwere der Beschwerden, das allgemeine Befinden und die Art der Tätigkeit.

Husten, Schnupfen oder Kopfschmerzen gehören gerade in den Herbst- und Wintermonaten für viele Beschäftigte zum Alltag. Doch spätestens seit der Corona-Pandemie hat sich der Umgang mit Krankheitssymptomen am Arbeitsplatz verändert. Wer hustet oder niest, denkt inzwischen häufiger auch an das Risiko, Kolleginnen und Kollegen anzustecken.

Gleichzeitig plagt viele Beschäftigte ein schlechtes Gewissen, wenn sie sich krankmelden und ihre Kolleginnen und Kollegen zusätzliche Arbeit übernehmen müssen. Doch wer sich krank zur Arbeit schleppt, tut damit weder sich selbst noch anderen einen Gefallen. Der Körper braucht Zeit und Ruhe, um sich zu erholen. Bei ansteckenden Infekten kommt zudem das Risiko hinzu, andere mit den Krankheitserregern anzustecken.

Wann sollte man besser zu Hause bleiben?

Wer Fieber hat, sich deutlich abgeschlagen fühlt oder unter starken Kopf- und Gliederschmerzen leidet, sollte sich auskurieren, statt arbeiten zu gehen. Auch bei ausgeprägtem Husten, Schwindel oder Kreislaufproblemen ist eine Pause sinnvoll. Insbesondere bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten kann es riskant sein, trotz Krankheit weiterzuarbeiten.

Bei Atemwegsinfektionen empfiehlt das Robert Koch-Institut, nach Möglichkeit drei bis fünf Tage und bis zur deutlichen Besserung der Symptome zu Hause zu bleiben. Dabei handelt es sich um eine Empfehlung, nicht um eine starre gesetzliche Vorgabe. Wer sich weiterhin krank fühlt, sollte sich entsprechend länger schonen.

Ist Arbeiten mit einer leichten Erkältung erlaubt?

Nicht jeder Schnupfen macht arbeitsunfähig. Wer lediglich eine leicht laufende Nase hat, kein Fieber entwickelt und sich ansonsten fit fühlt, kann grundsätzlich arbeitsfähig sein. Allerdings sollte auch dann berücksichtigt werden, ob eine Ansteckungsgefahr besteht und wie eng der Kontakt zu anderen Menschen am Arbeitsplatz ist.

Wer im Homeoffice arbeitet, kann bei leichten Beschwerden möglicherweise weiterarbeiten, sofern die Konzentration ausreicht und die Arbeit nicht zulasten der Erholung geht. Doch auch zu Hause gilt: Wer sich krank fühlt, muss nicht allein deshalb arbeiten, weil der Weg ins Büro entfällt. Eine Erkrankung lässt sich nicht unbedingt schneller überwinden, wenn man sich am Schreibtisch durch den Tag kämpft.

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Was gilt bei Fieber und starken Kopfschmerzen?

Fieber ist ein deutliches Warnsignal. Es tritt häufig bei Infektionen auf und kann mit ausgeprägter Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen einhergehen. In dieser Situation sollte man nicht arbeiten, sondern sich ausruhen und ausreichend trinken.

Auch starke Kopfschmerzen können ein Grund sein, zu Hause zu bleiben - etwa wenn sie die Konzentration beeinträchtigen oder mit Übelkeit und Lichtempfindlichkeit verbunden sind. Treten plötzlich sehr starke Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit, Verwirrtheit oder Atemnot auf, ist eine umgehende medizinische Abklärung erforderlich.

Wann ist eine Krankschreibung nötig?

Wer wegen einer Erkrankung nicht arbeiten kann, sollte den Arbeitgeber unverzüglich informieren. Eine Arbeitsunfähigkeit liegt nicht erst dann vor, wenn Fieber oder eine schwere Erkrankung diagnostiziert wurden. Entscheidend ist, ob man seine konkrete Tätigkeit krankheitsbedingt ausüben kann oder ob die Arbeit den Gesundheitszustand voraussichtlich verschlimmern würde.

Ob eine ärztliche Bescheinigung erforderlich ist, hängt von den geltenden Vorgaben ab. Gesetzlich Versicherte müssen ihren Arbeitgeber grundsätzlich weiterhin über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird in der Regel von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt und vom Arbeitgeber dort abgerufen. Grundsätzlich ist eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erforderlich, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert. Der Arbeitgeber kann sie allerdings auch schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen.

Krank zur Arbeit: Warum Durchhalten keine gute Idee ist

Wer sich trotz deutlicher Beschwerden zur Arbeit zwingt, riskiert, die eigene Genesung zu erschweren. Bei ansteckenden Atemwegsinfektionen kommt hinzu, dass Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden oder andere Kontaktpersonen infiziert werden können. Besonders vorsichtig sollte man deshalb im Umgang mit Menschen sein, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben.

Wenn sich der Kontakt zu anderen nicht vermeiden lässt, können Abstand, regelmäßiges Lüften und eine Maske dazu beitragen, das Ansteckungsrisiko zu verringern. Noch besser ist es, bei deutlichen Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.

Die Faustregel lautet: Wer sich krank fühlt, Fieber hat oder im Alltag deutlich eingeschränkt ist, sollte sich auskurieren. Bei leichten Beschwerden entscheidet der individuelle Zustand - nicht der Ehrgeiz, trotz Erkältung möglichst viel zu schaffen.

(ncz/spot)