Frist läuft am 31. Juli abSteuererklärung jetzt noch einreichen – und bis zu 1.000 Euro zurückholen

Mehrere Hundert Euro – manchmal sogar rund 1.000 Euro!
So viel Geld verschenken viele Menschen, wenn sie ihre Steuererklärung nicht oder unvollständig abgeben. Wer darauf nicht verzichten will, sollte dringend seine Steuererklärung angehen – die Frist läuft nur noch bis zum 31. Juli. Doch vorher erklärt Steuerberater Dirk Mohr euch noch ein paar Geheimtipps für eure Steuererklärung – oben im Video zu sehen.

Abgabefrist endet am 31. Juli! Warum ihr die Steuererklärung unbedingt einreichen solltet

Für alle, die ihre Steuererklärung für 2025 selbst erstellen und nicht von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein vertreten werden, endet die Abgabefrist am 31. Juli 2026. Wer die Erklärung noch nicht abgegeben hat, sollte sich deshalb beeilen.

Schließlich verschenkt ihr sonst bares Geld – und das nicht gerade wenig: „Es ist schon in der Größenklasse von mehreren 100 Euro bis zu einem niedrigen vierstelligen Betrag, also 1.000 Euro”, offenbart Steuerberater Dirk Mohr.

Hinzu kommt: Moderne Steuer-Apps führen euch in kürzester Zeit und mit einfachen Erklärungen durch eure Steuererklärung. Vorkenntnisse sind dafür kaum nötig. Wer ledig und in einem einzelnen Angestelltenverhältnis ist, kann sogar die „Steuererklärung mit einem Klick” nutzen, die von der ELSTER-Plus-App bereitgestellt wird.

Doch wie holt ihr das Beste aus eurer Steuererklärung raus?

Werbungskosten in der Steuerklärung absetzen – was gehört dazu?

Vor allem bei den sogenannten Werbungskosten steckt für viele Arbeitnehmer großes Potenzial, die Steuerlast zu mindern. Steuerberater Dirk Mohr erklärt: „Bei Werbungskosten, gerade aus Angestelltentätigkeit, kann man sehr viel sparen.” Die Werbungskosten stellen Ausgaben dar, die unmittelbar mit eurem Beruf zusammenhängen. Dazu zählen neben der Homeoffice-Pauschale und der Entfernungspauschale auch Arbeitsmittel wie Laptop, Handy, Schreibwaren oder Berufskleidung, aber auch Fortbildungen, Schulungen oder beruflich genutzte Software.

Viele Finanzämter erkennen außerdem pauschale Kontoführungsgebühren an, wenn ein Girokonto auch beruflich genutzt wird. Es lohnt sich deshalb, die eigenen Ausgaben einmal genau durchzugehen.

Wichtig: Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Werbungskostenpauschale von derzeit 1.230 Euro. Das heißt: Liegen eure Werbungskosten unter dieser Grenze, wird dennoch die Pauschale angesetzt. Liegen eure Werbungskosten jedoch über den 1.230 Euro, rechnet das Finanzamt mit dem höheren Betrag: Das zu versteuernde Einkommen reduziert sich! In diesem Fall lohnt es sich, die Werbungskosten detailliert aufzuschlüsseln – und keinen Posten zu vergessen.

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Auch kleinere berufliche Ausgaben und Arbeitsmittel in der Steuererklärung angeben

Ein häufiger Fehler bei der Steuererklärung: Viele verzichten darauf, kleinere berufliche Ausgaben überhaupt anzugeben. Druckerpapier, Fachbücher, Büromaterial, Arbeitskleidung oder Bewerbungs- und Reisekosten wirken einzeln oft unbedeutend. Über das gesamte Jahr können daraus aber schnell mehrere Hundert Euro werden.

Wer dafür jedoch keine Zeit oder Geduld hat – oder die Belege nicht mehr findet, kann für seine Arbeitsmittel 110 Euro pauschal ansetzen – hierbei handelt es sich um eine Grenze, die in der Regel nicht vom Finanzamt beanstandet wird. Einen Anspruch gibt es allerdings nicht.

Homeoffice-Pauschale nicht in der Steuererklärung vergessen!

Die Homeoffice-Pauschale könnt ihr für Tage nutzen, an denen ihr von zu Hause gearbeitet habt – egal, ob im Arbeitszimmer oder am Küchentisch. Wichtig ist, dass ihr an diesen Tagen nicht eure erste Tätigkeitsstätte aufsucht und eure Homeoffice-Tage dokumentiert. In diesem Fall könnt ihr pro Tag sechs Euro absetzen.

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Entfernungspauschale richtig nutzen: Der längere Arbeitsweg kann mehr Geld bringen

Viele Arbeitnehmer tragen automatisch den kürzesten Weg zur Arbeit ein. Das muss aber nicht immer die steuerlich richtige Strecke sein. Ist ein etwas längerer Weg schneller oder offensichtlich verkehrsgünstiger – etwa über die Autobahn – kann auch dieser für die Entfernungspauschale angesetzt werden. Das erhöht unter Umständen die Werbungskosten und damit auch die spätere Steuererstattung.

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Geheimtipp: Werft einen Blick in eure Betriebskostenabrechnung

Viele übersehen einen Posten, der mehrere Hundert Euro bringen kann. In der Betriebskostenabrechnung von Mietern sind häufig haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen enthalten. „Daraus ergibt sich ganz oft mehrere 100 Euro, die man steuermindernd geltend machen kann”, erklärt der Steuerberater.

Übrigens: Auch Spenden und gezahlte Kirchensteuer lassen sich absetzen. Für Spenden bis 300 Euro genügt als Nachweis sogar der Kontoauszug.

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Auch Krankheitskosten können sich auszahlen

Ein genauer Blick lohnt sich außerdem bei den Gesundheitskosten. Medikamente, Brillen oder Fahrten zum Arzt können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. „Da kann man schon alles, was gesundheitlich notwendig ist und erforderlich ist, von der Steuer absetzen”, sagt Dirk Mohr. Nach seiner Erfahrung kommen dabei oft überraschend hohe Summen zusammen.

Falls Belege fehlen, lassen sich viele Ausgaben nachträglich nachweisen. Apotheken können Einkäufe häufig noch einmal anhand der Krankenkarte dokumentieren.

Die wichtigsten Tipps für eure Steuererklärung auf einen Blick

Damit ihr nichts vergesst, haben wir die wichtigsten Steuertipps noch einmal übersichtlich für euch zusammengefasst:

  • Werbungskosten prüfen: Liegen eure beruflichen Ausgaben über der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro? Dann solltet ihr sie vollständig in der Steuererklärung angeben.

  • Auch kleine Beträge zählen: Arbeitsmittel, Fachbücher, Büromaterial, Fortbildungen oder beruflich genutzte Software summieren sich oft schneller als gedacht.

  • Homeoffice-Pauschale nutzen: Wer überwiegend von zu Hause arbeitet und an diesen Tagen nicht ins Büro fährt, kann sechs Euro pro Homeoffice-Tag absetzen.

  • Pendlerpauschale richtig berechnen: Maßgeblich ist nicht immer der kürzeste Weg. Ist eine längere Strecke schneller oder verkehrsgünstiger, kann auch diese angesetzt werden.

  • Betriebskostenabrechnung prüfen: Darin stecken häufig haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, die eure Steuerlast senken können.

  • Krankheitskosten nicht vergessen: Medikamente, Brillen oder Fahrten zum Arzt können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.

  • Spenden und Kirchensteuer angeben: Spenden bis 300 Euro lassen sich sogar mit dem Kontoauszug nachweisen.

Der letzte und wohl wichtigste TIpp: Wer seine Steuererklärung bereits abgeschickt hat, muss nicht gleich in Panik geraten. Solange der Steuerbescheid noch nicht endgültig vorliegt, können fehlende Nachweise über ELSTER oder die jeweilige Steuer-App nachgereicht werden. So besteht oft noch die Chance, eine höhere Erstattung vom Finanzamt zu bekommen.

Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche