Falsche Haltbarkeit auf VerpackungMigros ruft Pouletschnitzel zurück – auch deutsche Kunden sollten aufpassen

Produkt ist deutlich kürzer genießbar als angegeben.
Wer regelmäßig zum Einkaufen über die Grenze in die Schweiz fährt, sollte jetzt seinen Kühlschrank kontrollieren. Migros ruft panierte Pouletschnitzel zurück, weil auf den Packungen ein falsches Verbrauchsdatum angegeben ist. Statt bis Oktober sollte das Fleisch nur bis Ende August gegessen werden.
Aus Oktober wird plötzlich August
Betroffen ist die Aktionsware „Migros Pouletschnitzel paniert“, die in Migros-Filialen in der gesamten Schweiz verkauft wurde. Für deutsche Kunden klingt der Produktname zunächst vielleicht ungewohnt: „Poulet“ ist die in der Schweiz gebräuchliche Bezeichnung für Hähnchen. Bei einem Pouletschnitzel handelt es sich also ganz einfach um ein Hähnchenschnitzel, in diesem Fall paniert.
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Der Grund für den Rückruf ist ein falsches Datum auf der Verpackung. Dort steht als Verbrauchsdatum der 2. Oktober 2026. Tatsächlich ist das Produkt jedoch nur bis zum 28. August 2026 zum Verzehr vorgesehen. Migros bittet deshalb ausdrücklich darum, die betroffenen Schnitzel nach dem 28. August nicht mehr zu essen, um mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.
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Daran erkennt ihr die betroffenen Packungen
Der Rückruf gilt für die Aktionsware „Migros Pouletschnitzel paniert“ mit der Artikelnummer 2439.963.680.00 und dem aufgedruckten Verbrauchsdatum 02.10.26. Verkauft wurde das Produkt nach Angaben von Migros in Filialen in der gesamten Schweiz.
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Auch Verbraucher aus Deutschland sollten den Rückruf beachten, wenn sie regelmäßig zum Einkaufen über die Grenze in die Schweiz fahren. Wer eine betroffene Packung gekauft hat, kann sie in jedem Migros-Supermarkt zurückgeben. Der Verkaufspreis des Schnitzels wird selbstverständlich erstattet.
Verwendete Quellen: Produktwarnung.eu


