Straßen, Gehälter, EU-GrenzenStau, kostenloser Krebs-Check, Lohnerhöhung – diese Änderungen kommen im April 2026

Macht er wirklich, was er will?
Zumindest wettertechnisch macht der April seinem Ruf wahrscheinlich alle Ehre. Was er sonst noch mit sich bringt, entscheidet sich an anderer Stelle: Auf den (vollen) Straßen, in der Gehaltsabrechnung und an den EU-Grenzen zum Beispiel. Wir haben die wichtigsten Änderungen und Neuerungen im neuen Monat für euch zusammengefasst.
Stau-Alarm an Ostern
Zwar dürfte der größte Ansturm auf die Autobahnen vom 27. bis zum 29. März sein, wenn zehn Bundesländer in die Osterferien starten. Aber auch an den Feiertagen dürfte es voll werden, vor allem am Gründonnerstag (2.4.) und Ostermontag (6.4.), wenn viele wieder nach Hause fahren. Weil die Ferien in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt enden, ist die Staugefahr auch in den Tagen danach noch relativ hoch, so der ADAC.
Zum Ferienende in neun Bundesländern vom 10. bis 12. April sollten nach den Erwartungen des ADAC „viele und lange Staus aber ausbleiben”, da sich viele schon vor dem letzten Ferienwochenende auf die Heimreise begeben.
Kostenloser Lungenkrebs-Check
Ab dem 1. April können Menschen, die schon lange stark rauchen, eine kostenlose jährliche Untersuchung zur Lungenkrebs-Früherkennung in Anspruch nehmen. Der Check wird von der Krankenkasse übernommen und erfolgt durch eine Niedrigdosis-Computertomographie (CT). Das Angebot richtet sich an Personen im Alter von 50 bis 75 Jahren, die mindestens 25 Jahre ohne lange Unterbrechung geraucht haben. Außerdem müssen sie mindestens 15 Packungsjahre haben, die sich wie folgt berechnen: Zahl der pro Tag gerauchten Zigarettenpackungen x Zahl der Raucherjahre.
Auch Ex-Raucherinnen und -Raucher können das Angebot in Anspruch nehmen, wenn sie nicht länger als zehn Jahre abstinent waren. Mehr dazu könnt ihr hier nachlesen.
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Lachgas unter 18 verboten
Ab dem 12. April dürfen Minderjährige bundesweit kein Lachgas mehr kaufen oder besitzen. Der Online-Handel mit Lachgas und der Kauf an Automaten wird generell verboten. An Erwachsene dürfen außerdem nur noch 8,4 Gramm-Kartuschen – die übliche Menge von Sahnespender-Kartuschen – begrenzt auf maximal zehn Stück pro Verkaufsvorgang verkauft werden. Gerade unter Jugendlichen ist der Konsum von Lachgas als euphorisierende Partydroge weitverbreitet, was mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden ist: von Halluzinationen über Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems.
Auch für die als K.O.-Tropfen bekannten Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) gilt ab dem 12. April ein Verbot, genauer für den Reinstoff und Zubereitungen dieser Stoffe mit einem Gehalt von jeweils mehr als 20 Prozent. Die Substanzen werden oft eingesetzt, um Opfer bei Sexualstraftaten oder Raubdelikten zu betäuben, insbesondere in der Partyszene. Das neue Gesetz soll hier für besseren Schutz sorgen.
Weniger Geld für Psychotherapie
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat beschlossen, die Honorare für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April um 4,5 Prozent zu kürzen. Er begründet die Entscheidung damit, dass die Honorare für Psychotherapeutinnen und -therapeuten in den vergangenen Jahren im Vergleich zu anderen Arztgruppen stark angestiegen seien.
Der Beschluss stieß eine Welle des Protests los: Berufsverbände, Psychotherapeutenkammern und Kassenärztliche Vereinigungen warnen davor, dass die ohnehin schon angespannte Versorgungslage mit Therapieplätzen sich durch die Kürzung noch weiter verschärfen werde. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat gegen die Entscheidung Klage eingereicht. „Diese fatale Entscheidung geht zulasten psychisch kranker Menschen und benachteiligt die Psychotherapeuten massiv. Vollkommen grundlos wird ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung erheblich geschwächt”, so KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen.
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Mehr Geld im öffentlichen Dienst
Rund 925.000 Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder bekommen ab dem 1. April mehr Geld. Die Löhne steigen um 2,8 Prozent, aber mindestens um 100 Euro. Das gilt in 15 von 16 Bundesländern, da das Land Hessen getrennt verhandelt. Die nächste Erhöhung gibt es zum 1. März 2027. In einem dritten Schritt kommt dann ab dem 1. Januar 2028 noch mal ein Prozent obendrauf.
Das Gehalt der Nachwuchskräfte steigt in drei Schritten zu denselben Stichtagen um insgesamt 150 Euro. Außerdem steigt die Zulage für Schichtdienste auf monatlich 100 Euro, für das Pflegepersonal in Krankenhäusern ebenfalls auf 100 Euro. Die Wechselschichtzulage steigt auf 200 Euro im Monat, in Krankenhäusern auf 250 Euro.
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Keine Reisepass-Stempel mehr
Am 10. April wird die schrittweise Einführung des europäischen Ein- und Ausreisesystems EES (Entry-Exit-System) abgeschlossen sein. Die Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen, die zum Kurzaufenthalt im Schengen-Gebiet berechtigt sind, wird dann ausschließlich digital registriert. Der analoge Stempel in den Reisepass fällt endgültig weg. Gespeichert werden unter anderem:
alphanumerische Daten (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Reisedokumentdaten),
biometrische Merkmale (vier Fingerabdrücke, Gesichtsbild),
Zeitpunkt und Ort der Ein- bzw. Ausreise
So soll die Sicherheit an den Grenzen erhöht und Identitätsbetrug erschwert werden, unerlaubte Aufenthaltsverlängerungen sollen besser erkannt werden. Für Staatsbürgerinnen und -bürger der EU ändert sich durch das EES nichts.
USB-C-Pflicht für Laptops
Schon seit Ende 2024 müssen neu produzierte Smartphones, Tablets, Kopfhörer und andere elektrische Kleingeräte einen USB-C-Anschluss haben, sofern ein Kabel zum Aufladen genutzt wird. Ab dem 28. April gilt dieser Standard, der langfristig für ein einheitliches Ladesystem sorgen soll, auch für Laptops.
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Neue Regeln für Vaterschaftsanfechtung
Am 1. April tritt das Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung in Kraft. Darum geht’s: Nach der bisherigen Rechtslage konnte ein leiblicher Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes nicht anfechten, wenn zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Dabei wurde nicht berücksichtigt, ob auch eine sozial-familiäre Verbindung zwischen Kind und leiblichem Vater besteht bzw. bestanden hat.
Dem leiblichen Vater stand dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge deshalb „kein hinreichend effektives Verfahren zur Erlangung der rechtlichen Vaterschaft” zur Verfügung. „Das geltende Recht verletzt in bestimmten Fallkonstellationen Väter in ihren Grundrechten”, erklärte Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig.
Mit der Neuregelung soll nun laut Bundestag ein „Wettlauf um die Vaterschaft“ vermieden und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden. Dafür soll ein differenziertes System von Kriterien zur Abwägung eingesetzt werden, sodass „ein leiblicher Vater bessere Möglichkeiten hat, auch als rechtlicher Vater Verantwortung für sein Kind zu übernehmen”, erklärt Dr. Hubig.
Verwendete Quellen: ADAC, KBV, dpa, verdi.de, Bundesministerium des Innern, heise.de, Bundestag






























































