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Corona ist zurück! Welche Regeln jetzt noch gelten

Ist Corona endgültig vorbei, Herr Lauterbach? Bundesgesundheitsminister bei RTL Direkt
02:29 min
Bundesgesundheitsminister bei RTL Direkt
Ist Corona endgültig vorbei, Herr Lauterbach?

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von Lauren Ramoser

Seit dem 1. Februar gilt die neue Corona-Schutzverordnung und hier ist das Motto: Fast nichts muss – alles kann (und sollte)! Nach Karneval um im Zuge der aktuellen Erkältungs- und Grippewelle steigen auch die Coronafälle wieder deutlich an. Aber an welche Regeln muss ich mich jetzt überhaupt halten?

Im Video: Ist Corona endgültig vorbei, Herr Lauterbach?

Lese-Tipp: Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus finden Sie jederzeit in unserem Live-Ticker.

Positiver Coronatest - muss ich in Isolation?

Bereits mit dem 31. Januar ist die häusliche Isolationspflicht bei einer Corona-Erkrankung ausgelaufen. Seitdem müssen sich Infizierte also nicht mehr zwangsläufig in den eigenen vier Wänden aufhalten. In einzelnen Bundesländern, wie Brandenburg und Bayern läuft die entsprechende Verordnung mit häuslicher Quarantänepflicht zum 1. März 2023 aus.

In den Verordnungen aller Bundesländer wird aber deutlich appelliert: Wer krank ist, bleibt zuhause – egal welche Atemwegserkrankung dahinter steckt.

Dennoch empfiehlt die Bundesregierung den Betroffenen, sich von anderen getrennt aufzuhalten, die AHA+L-Regeln einzuhalten und vor allem Rücksicht auf Risikogruppen zu nehmen.

Lese-Tipp: Was kommt nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung?

Darf ich Corona-positiv zur Arbeit?

In den aktuellen Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz, heißt es: „Es wird daher empfohlen, in den Betrieben und Verwaltungen auch nach Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2.Februar 2023 weiterhin bewährte Schutzmaßnahmen umzusetzen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren.“

Als Beispiele werden die AHA+L-Regeln aufgeführt, also Abstand halten, Hände waschen, (Atemschutz)Masken tragen und regelmäßiges Lüften. Welche Regeln Arbeitgeber aufstellen und ob Sie trotz eines positiven Coronatests zur Arbeit gehen können und dürfen, sollten Sie individuell mit ihrem Arbeitgeber klären.

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Was tun, wenn auf der Arbeit viele Corona-positiv sind?

Gerade aktuell fallen auch in vielen Arbeitsteams Kollegen und Kolleginnen aus, weil sie sich mit Corona infiziert haben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfiehlt in diesen Zeiten:

„Gerade bei hohem Infektionsgeschehen können die verstärkte Nutzung digitaler Kommunikationsmöglichkeiten für Besprechungen, die Verringerung der Zahl gleichzeitig in Innenräumen anwesender Personen bis hin zur Erledigung geeigneter Tätigkeiten im Homeoffice wichtige zusätzliche Beiträge zur Verhinderung von Atemwegsinfektionen leisten.“

Lese-Tipp: Im Homeoffice werden pro Tag 65 Minuten gespart

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Egal ob Corona positiv oder negativ: Wo muss ich noch Maske tragen

Nachdem die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr bereits im Februar gefallen ist, ziehen jetzt die Pflege und das Gesundheitswesen nach. In Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeheimen müssen sowohl Mitarbeitende als auch Bewohner keine Atemschutzmasken mehr tragen.

Anders sieht es für Gäste und Patienten und Patientinnen in Praxen aus: Sie müssen weiterhin eine Maske tragen – allerdings entfällt die Testpflicht.

Lese-Tipp: Energiepreisbremse, teures Bier und Corona-Test-Aus – diese Änderungen bringt der März

Corona-Symptome - was tun?

Haben Sie Husten, Halskratzen, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, oder andere Symptome, die auf eine Coronaerkrankung hindeuten, können Sie Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 anrufen und das weitere Vorgehen besprechen.

Zusätzlich haben die Bundesländer das jeweilige Vorgehen online aufgelistet.

Was sollte ich machen, wenn meine Corona-Warn-App rote Risikobegegnungen anzeigt?

Zunächst zeigen die vielerorts wieder verstärkt auftretenden roten Risikokontakte in der Corona-Warn-App, dass Infizierte ihre positiven Testbescheide nach wie vor eintragen – das ist ein gutes Zeichen, denn dann funktioniert das Warnsystem.

Laut Infektionsverordnung sollten Sie bei roten Meldungen vermehrt Ihre sozialen Kontakte einschränken und die eigenen körperlichen Symptome genau beobachten. Sobald sich die klassischen Corona-Symptome einstellen, empfiehlt sich ein Test und die vor allem auch die Einhaltung der AHA+L-Regeln.

Kann ich mich weiterhin telefonisch krankschreiben lassen?

Ja, bis mindestens zum 31.03.2023 ist die telefonische Krankschreibung verlängert worden. Haben Sie Halsschmerzen, Husten oder andere Symptome und brauchen keine weitere Behandlung außer eine Krankschreibung von der Arbeit, kann Ihr Hausarzt die auch weiterhin per Telefon ausstellen.