Lockerungen für Gastronomie und Veranstalter
Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Hessen
Trotz steigender Infektionszahlen auch in Hessen (Inzidenz 13,6 – Stand 19. Juli 2021) haben Ministerpräsident Volker Bouffier und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Montag Lockerungen bezüglich der Corona-Regeln verkündet. Diese Regeln gelten ab dem 22. Juli vorerst bis zum 19. August und bei einer Inzidenz bis 35.
Wichtigste Botschaft: Impfen und testen lassen
Noch vor einer Woche hatte Bouffier vor einer zu schnellen Lockerung gewarnt. Im RTL Hessen-Sommerinterview am 16. Juli hatte der CDU-Politiker jedoch bereits die Aufhebung der Testpflicht für die Innengastronomie in Aussicht gestellt. Hessen war das einzige Bundesland, in dem die Testpflicht hier noch galt.
Die Kombination aus Impfen und Testen sei weiterhin die wichtigste Botschaft, so Ministerpräsident Bouffier. Sein Appell zum Testen gelte vor allem den Reiserückkehrern. “Die Pandemie macht keine Ferien“, bestätigt Wirtschaftsminister Al-Wazir.
Bis zum 19. August gelten diese Corona-Regeln für Hessen
(Änderungen ab 22.7. fettgedruckt)
MASKENPFLICHT
Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Maske empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
Maskenpflicht (med. Masken) in Innenräumen bis zum Sitzplatz.
PRIVATE TREFFEN
Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und ggfs. auch Tests werden empfohlen.
Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.
AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN
Bleiben aufgehoben.
ARBEITSPLÄTZE
Homeoffice-Pflicht entfällt. Es gelten Corona-Arbeitsschutzregeln des Bundes.
SCHULE
Präsenzunterricht für alle Klassen. Testpflicht: 2× pro Woche. • Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske. • Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule.
KITA
Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen. Gruppen können wieder gemischt werden (Übergangsfrist bis 5.7.). • Maskenpflicht für Fachkräfte entfällt.
SPORT
Mannschaftssport weiter möglich.
Schwimmbäder mit Terminvereinbarung und Personenbegrenzung geöffnet
Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung & Abstands- und Hygienekonzept geöffnet.
KULTURSTÄTTEN (MUSEEN, GEDENKSTÄTTEN ETC.)
Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen.
VERANSTALTUNGEN, (THEATER, KINO ETC.) (AB 25 PERSONEN)
Mit Auflagen möglich, u.a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung.
Maximale Teilnehmer: 750 Innen bzw. 1500 außen (Geimpfte und Genesene zählen nicht mit) ohne Genehmigung möglich. Größere Veranstaltungen genehmigungspflichtig.
Testpflicht für alle ab 100 Personen im Innenbereich
Fußball: ab 5.000 Zuschauern 50-prozentige Auslastung im Stadion, maximal 25.000 Zuschauer zugelassen
Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.

KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN
Geöffnet mit Maskenpflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
EINZELHANDEL
Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.
GASTRONOMIE
Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen. Kontaktdatenerfassung.
Maskenpflicht in Innenräumen für Personal und Gäste bis zum Platz.
Testpflicht in Innengastronomie aufgehoben
CLUBS/ DISCOTHEKEN
Im Freien mit Auflagen – u.a. Testpflicht, Personenbegrenzung – geöffnet (Tanzen erlaubt). Pro Person 5 statt 10 Quadratmeter nötig
Öffnung der Innenbereiche als Bar/Gastronomie (Tanzen nicht erlaubt).
HOTELS UND ÜBERNACHTUNGEN
Mit Auflagen geöffnet, Testpflicht nur noch einmalig, nicht mehr wöchentlich nötig
ÖPNV
Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden.
HOCHSCHULEN
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen.
PROSTITUTIONSSTÄTTEN
Geöffnet mit Testpflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
Inzidenz nicht mehr einziger Maßstab

Neben den Inzidenzzahlen werden in Hessen nun auch die Belegzahlen der Intensivbetten zurate gezogen, wenn es um künftige Lockerungen oder Verschärfungen der Corona-Regeln geht. Aufgrund der steigenden Impfquote erkranken generell weniger Menschen schwer an Covid-19 und somit müssen weniger im Krankenhaus behandelt werden. Seit Januar ist die die Zahl der Corona-Patientinnen und -Patienten auf Intensivstationen laut Statistiken des Hessischen Sozialministeriums stark gesunken und liegen derzeit annähernd auf dem Niveau von vergangenem Sommer. Derzeit seien laut Bouffier lediglich 59 Hessen aufgrund des Coronavirus im Krankenhaus, 35 davon würden eine künstliche Beatmung benötigen. Man könne die Lockerungen somit verantworten.
Corona-Ampel - Das Hessische Eskalationskonzept
Bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie setzt Hessen auf ein Ampelsystem, das mit der Stufe Gelb und einer Inzidenz von weniger als 35 einsetzt. Die Inzidenz ist die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage in einer Region. Am Montag lag diese landesweit bei 162.
Stufe Gelb
Ist die Stufe Gelb erreicht, gelten die Standardmaßnahmen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens: Wöchentliche Meldeverpflichtung, Informatorische Einbindung von Nachbarkommunen und Koordinierungsbeirat.
Stufe Orange
Ab einer Inzidenz von 35 und höher ist die Stufe Orange erreicht mit erweiterten Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Corona- Verordnungen des Landes und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts.
Stufe Rot
Mit einer Inzidenz ab 50 ist die Stufe Rot erreicht. Dann müssen nochmals erweiterte Schutzmaßnahmen sichergestellt und die Nachverfolgung von Kontaktpersonen ausgebaut werden.
Stufe Dunkelrot
Mit einer Inzidenz ab 75 ist die Stufe Dunkelrot erreicht. Das Personal zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen wird ausgebaut, gegebenenfalls mit externer Unterstützung, der Planungsstab stationäre Versorgung übernimmt die Steuerung der medizinischen Lage.
Stufe Lila
Die Stufe Lila, die das letzte Mal im April in allen Landkreisen Hessens erreicht war, gilt bei einer Inzidenz ab 100. Ausflugsziele werden gesperrt, Betretungsverbote für Orte oder Plätze können verhängt werden. Maßnahmen bei Verstößen gegen Kontaktverbote werden intensiviert, bei weiterem Anstieg können nächtliche Ausgangssperren verhängt werden. Bei einer Inzidenz ab 200 findet der Schulunterricht im Distanzunterricht statt, mit Ausnahme von Abschlussklassen und -prüfungen. (dpa/gmö)