13. Mai 2022 - 16:14 Uhr
Das Werbeverbot für Abtreibungen soll in Deutschland abgeschafft werden. Das hat die Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Im Bundestag wurde nun zum ersten Mal ein Gesetzentwurf für die Abschaffung diskutiert. Die Giessener Ärztin Kristina Hänel begrüßt die Abschaffung. "Es bedeutet, dass ein jahrelanger Kampf für die Informationsrechte Betroffener endlich zu Ende geht", sagte Hänel am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Hänel setzt sich seit Jahren für die Abschaffung von Paragraph 219a ein

Es war eine hitzige Debatte im Bundestag. Am Freitagmittag wurde die erste Lesung des Gesetzentwurfs eröffnet, der es Ärztinnen und Ärzten wie Kristina Hänel künftig erlauben soll, auf ihren Webseiten ausführlicher über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, ohne Strafverfolgung zu riskieren.
Das war ihr vor ein paar Jahren passiert: die Allgemeinmedizinerin war erstmals im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Webseite laut Gericht Informationen zur Abtreibungsmethodik bereitgestellt hatte. Hänel hatte Anfang 2021 eine Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung und den Paragraphen 219a eingereicht. "Ich halte es für meine berufliche Pflicht, Patientinnen ausführlich über Methoden, Risiken und Komplikationen aufzuklären. Nur so können sie zu einer informierten Entscheidung finden", betonte Hänel am Freitag.
Bundesregierung will Werbung für Abtreibung erlauben
Doch Werbung für Abtreibung ist in Deutschland verboten – noch. Die Bundesregierung will das ändern. Die Ampel-Koalition will den Paragraphen 219a, der zu Hänels Verurteilung geführt hat, aus dem Strafgesetzbuch streichen. AfD und Union wollen den seit Jahren umstrittenen Paragraphen beibehalten. Bis das parlamentarische Verfahren abgeschlossen ist, dauert es noch.
Familienministerin Lisa Paus setzt sich für eine Abschaffung von 219a ein
Verfahren gegen Hänel und andere Ärztinnen und Ärzte würde mit der Streichung von 2019a aufgehoben werden

Der Entwurf der Ampel-Koalition sieht vor, dass mit der Streichung des Paragraphen auch das Verfahren gegen Hänel und andere verurteilte Ärztinnen und Ärzte aufgehoben würden. "Ich bin rechtskräftig verurteilte Straftäterin. Die Strafe ist bezahlt", sagte Hänel. Die Verfassungsbeschwerde liege aber noch in Karlsruhe.
Zweifel an Paragraph 2019a werden lauter
Die Ärztin betonte, dass "in hunderten eingestellter Verfahren und in denen, die zu einer Verurteilung geführt haben", zum Ausdruck gekommen sei, dass Staatsanwaltschaften, Polizei und Richter selbst an der "Sinnhaftigkeit" von Paragraph 219a gezweifelt hätten. "Ein Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: 'Tragen Sie dieses Urteil wie einen Ehrentitel im Kampf um ein besseres Gesetz'. Das habe ich getan und am Ende wird der Richter wohl Recht behalten, auch wenn er mich verurteilen musste", erklärte Hänel. (ven/dpa)