Wenn die Krankenkasse nicht zahlt40 Prozent der Widersprüche erfolgreich

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Unterstützung für den Widerspruch an die Krankenkasse erhält man vom Arzt.
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Immer wieder kommt es vor, dass die Krankenkasse die Kostenübernahme einer Leistung verweigert, zum Beispiel den Antrag auf eine Reha. Doch eine aktuelle Studie des Geldratgebers Finanztip zeigt: Mehr als 40 Prozent der Widersprüche gegen Entscheidungen der Krankenkassen sind erfolgreich. Es lohnt sich also, gegen die Entscheidung der Krankenkasse vorzugehen. Dabei reicht ein formloses Schreiben.

Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nur auf Antrag, etwa Kuren, Reha-Maßnahmen oder Krankengeld. Die Krankenkassen lehnen solche Anträge aber auch ab. So wird laut Finanztip allein jeder fünfte Reha-Antrag abgelehnt. Dagegen sollte man sich wehren, empfiehlt das Verbraucherportal. „Versicherte haben gute Karten, wenn sie Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Krankenkasse einlegen“, sagt Julia Rieder, Versicherungsexpertin bei Finanztip. „Im Jahr 2019 waren mehr als 40 Prozent der Widersprüche erfolgreich und die Kasse zahlte dann doch.“

Das belegen Daten von 17 Krankenkassen mit mehr als 32 Millionen Versicherten, die Finanztip jetzt ausgewertet hat.

Ärzte helfen bei der Begründung

Für den Widerspruch reicht ein formloses Schreiben an die Kasse. Die Frist dafür beträgt einen Monat nach Eingang der Ablehnung.

Das Widerspruchsschreiben sollte genau begründen, warum die beantragten Leistungen benötigt werden und welche Fakten die Kasse nicht berücksichtigt hat. „Wir empfehlen, die medizinischen Argumente nochmals vom behandelnden Arzt in einer Stellungnahme zusammenfassen zu lassen“, erklärt Rieder. „Wichtig ist, den Brief persönlich zu unterzeichnen und dann per Einschreiben an die Kasse zu schicken.“ Ein Widerspruch per E-Mail oder Telefon ist nämlich nicht gültig.

Finanztip bietet für den Widerspruch ein kostenloses Musterschreiben zum Download an, in dem die persönlichen Daten und die Begründung für den Widerspruch eingefügt werden müssen.

Darüber hinaus gibt es Hilfe im Widerspruchsverfahren bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), den Verbraucherzentralen und Sozialverbänden wie dem VdK oder dem Sozialverband Deutschland (SoVD).

Und wie die Zahlen von Finanztip belegen: Ein Widerspruch lohnt sich! Und wenn sich die Krankenkasse trotzdem quer stellt, könnte das der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel sein. In diesem Artikel haben wir einen Überblick über die günstigsten gesetzlichen Krankenkassen 2021.