Isolations-, Masken- und Testpflicht in den Bundesländern
Welche Corona-Regeln gelten jetzt eigentlich noch? Ein Überblick

Welche Corona-Maßnahmen wurden bereits abgeschafft, welche gelten weiter - blicken Sie noch durch? Wir bringen Licht ins Dunkel: Das ist der aktuelle Stand bei Isolations-, Masken- und Testpflicht in den Bundesländern.
Wo muss ich noch Maske tragen?
Beim Einkaufen, beim Friseur, in Bars und Restaurants sowie vielen weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens wurde die Corona-Maskenpflicht in Deutschland abgeschafft. Doch es gibt Ausnahmen.
In einigen Einrichtungen oder bei bestimmten Dienstleistungen muss weiterhin eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) getragen werden. Dazu zählen:
Arztpraxen, Krankenhäuser, Tageskliniken und Rehabilitationseinrichtungen
öffentliche Verkehrsmittel
Alten- und Pflegeheime
Obdachlosen- und Asylunterkünfte
auch Rettungs- und ambulante Pflegedienste müssen weiterhin bei der Arbeit Maske tragen
Darüber hinaus gilt in Hamburg überall dort, wo Maskenpflicht besteht, die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.
Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Maskenpflicht ausgenommen.
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Corona-Infektion: Wie lange muss ich mich isolieren - und kann ich mich freitesten?
In fast allen Bundesländern gilt die Regel: Corona-Infizierte müssen sich fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Am sechsten Tag endet die Quarantäne, wenn die betreffende Person zu diesem Zeitpunkt bereits seit 48 Stunden keine Corona-Symptome mehr aufweist. Freitesten nicht erforderlich. Dennoch wird zu einer freiwilligen Isolierung geraten, bis der Corona-Schnelltest negativ ausfällt.
Davon abweichend gilt in NRW: Infizierte müssen sich grundsätzlich für zehn Tage in Quarantäne begeben – gerechnet ab dem Tag des Symptombeginns. Die Isolation darf an Tag sechs vorzeitig durch einen negativen Bürgertest oder PCR-Test beendet werden.
In allen Bundesländern gilt: Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen nicht mehr in Quarantäne. Es wird ihnen jedoch dringend empfohlen, Kontakte zu reduzieren und in den fünf auf den Kontakt folgenden Tagen täglich einen Schnelltest durchzuführen.
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Wo gilt eine Testpflicht?
In allen Bundesländern gibt es eine Testpflicht für
Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Pflegeeinrichtungen
Obdachlosen- und Asylunterkünfte
Gefängnisse
In der Regel brauchen Besucher vor jedem Besuch einen aktuellen, negativen Corona-Schnelltest. Auch Patienten müssen sich vor der Aufnahme in eine Einrichtung testen.
Je nach Bundesland müssen sich Beschäftigte der oben genannten Einrichtungen unterschiedlich häufig testen. In einigen Bundesländern – wie Brandenburg – sollen täglich negative Tests vorgelegt werden, in anderen – zum Beispiel Bayern – reichen zwei Tests pro Woche.
In Berlin bestimmen Pflegeeinrichtungen eigenständig, ob bei ihnen eine Testpflicht für Bewohner, Beschäftigte und Besucher gilt. Auch Krankenhäuser bestimmen dort selbst, in welchen Umfang die Testpflicht umgesetzt wird. Erfragen Sie die aktuellen Regeln deshalb im Zweifel direkt bei der jeweiligen Einrichtung.
Kinder bis sechs Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen. Auch die Testpflicht an Schulen gilt aktuell in keinem Bundesland mehr. (dhe)