Gericht verbietet privaten Stall
„Mein ganzes Herz hängt da dran“ - Waschbären-Mama todtraurig!
Zu viele Waschbären in einem Gehege passen nicht in ein Dorf.
Zu diesem Schluss kommt das Verwaltungsgericht Minden in einem Rechtsstreit zwischen einer Tierretterin und dem Kreis Höxter. Klägerin Stefanie Kiren, Waschbären-Liebhaberin aus Beverungen im Kreis Höxter, wollte eine bislang für Pferde genutzte Scheune in einen Waschbären-Stall umwandeln.
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Sie zog für die Wachbären extra aus Wuppertal nach Ostwestfalen
Der Kreis hatte den Plan der Frau abgelehnt, weil es sich um eine in einem Dorf nicht zulässige Kleintierhaltung handele. Kieren kümmert sich schon lange um verwaiste Jungtiere oder päppelt verletzte Exemplare auf. 2018 sei sie der Bären wegen extra von Wuppertal nach Ostwestfalen gezogen, sagt sie. „Mein ganzes Herz hängt da dran. Es sind einfach nur tolle Tiere.“ Waschbären seien hochintelligent und liebenswert, sagt sie.
Das Gericht gibt jedoch dem Kreis recht und wies ihre Klage ab, teilte eine Sprecherin mit. Das Vorhaben sei für das Dorf nicht zulässig. Die Haltung der Tiere inmitten von Wohnhäusern sei nicht passend, so das Gericht. Außerdem seien 19 Waschbären zu viel für das Dorf. Zu dieser Einschätzung war auch ein Sachverständiger gelangt.
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Kiren hatte argumentiert, Waschbären seien Kleintiere im Sinne des Gesetzes, ein größeres Gehege damit zulässig. Der Unterschied zu gewöhnlichen Haustieren wie Hunden oder Katzen bestehe nur darin, dass Waschbären nicht heimisch seien. Dem folgten die Richter allerdings nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Waschbären-Liebhaberin will es so nicht hinnehmen und kündigte an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen. (dpa; rtl)