Popcorn, Chaotica und Knirpsi
Vom Standesamt abgelehnt: Skurrile Vornamen, die Eltern ihren Kindern geben wollten
Nicht alle Eltern mögen klassische Vornamen...
Emma, Ben, Marie – was Vornamen angeht, mögen viele Deutsche es klassisch und altbewährt. Doch abseits der Top 10 wird das Spektrum der Namensgebung immer kreativer… und, nun ja, ungewöhnlicher. So ungewöhnlich sogar, dass die Standesämter einige der Vornamenswünsche von Eltern zum Wohle der Kinder ablehnen mussten. Welche das sind, hat uns eine Expertin der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) in Wiesbaden verraten.
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Wann Vornamen in Deutschland nicht zulässig sind
Es gibt zwei häufige Gründe, warum einige der kreativen Vornamen, die sich Eltern in Deutschland für ihre Kinder ausdenken, nicht akzeptiert werden. "Zum einen werden Namen von den Standesämtern abgelehnt, weil sie dort unbekannt sind, zum anderen, weil sie Bedenken hervorrufen", sagt Frauke Rüdebusch von der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) in Wiesbaden.
Die Namensexpertin verrät uns auch, welche nahezu unglaublichen Vornamenswünsche bei den Standesämtern aus oben genannten Gründen durchgefallen sind.
Diese Vornamen wurden in Deutschland (zum Glück?) abgelehnt
Kaum zu glauben, aber die folgenden skurrilen Namenswünsche haben Eltern in Deutschland allen Ernstes bei den Standesämtern eingereicht – sind damit allerdings gescheitert.
- Lucifer
- Pinocchio
- Chaotica
- Eisenstein
- Knirpsi
- Popcorn
- Peanut
Auch Namen aus der Riege der Adelstitel sind gefragt, jedoch in den hiesigen Standesämtern (bisher) nicht zulässig. Zu den Namen, die deutsche Eltern in den letzten Jahren angefragt haben, zählen:
- Großherzog
- Kaiser
- Graf
- König
Auch Kurzformen wie T.J. oder C.J. seien als Vornamen in dieser Form nicht zulässig, erklärt uns Namensexpertin Frauke Rüdebusch weiter.
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Ungewöhnliche Namensidee? Darauf sollten Eltern achten
„Bei ungewöhnlichen Vornamen oder Namen, die bestimmte Assoziationen hervorrufen, empfehlen wir immer, noch einen zweiten Namen zu vergeben“, rät Frauke Rüdebusch. Das sei nicht nur für den Antrag beim Standesamt, sondern vor allem zugunsten des Kindeswohles wichtig. „Damit das Kind sich später individuell entwickeln kann und nicht immer mit, zum Beispiel, Fred Feuerstein in Verbindung gebracht wird“, so die Namensexpertin der GdfS weiter.
Die Richtlinie, dass man bei einem Vornamen erkennen muss, ob es sich bei dem Kind um ein Mädchen oder einen Jungen handelt – im Zweifel durch die Vergabe eines "deutlicheren" Zweitnamens – werde mittlerweile hingegen lockerer gehandhabt. „Heute ist das ein bisschen ins Wanken geraten. Bei geschlechtsneutralen Namen werden ab und zu auch mal Einzelnamen eingetragen.“ (dhe)
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