Erfolg für Klimaschützer
Verfassungsgericht urteilt: Klimaschutzgesetz greift zu kurz
Teilerfolg für Klimaschützer und "Fridays vor Future"
Das Bundesverfassungsgericht verdonnert den Bund zu Klimaschutz-Nachbesserungen. Das Bundes-Klimaschutzgesetz greife zu kurz, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen, urteilten die Karlsruher Richter. Sie verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.
Klimaschutzgesetz und Artikel 20a des Grundgesetzes
In Artikel 20a des Grundgesetzes heißt es:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Hierauf bezieht sich das Gericht in seinem Urteil.
Klimaschutzgesetz darf nachfolgende Generationen nicht überfordern
Es dürfe nicht einer Generation zugestanden werden, „unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde“.
Denn die jetzigen Vorschriften „verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030“, sagten die Richter. Wenn das CO2-Budget schon bis zum Jahr 2030 umfangreich verbraucht werde, verschärfe dies das Risiko schwerwiegender Freiheitseinbußen, weil die Zeitspanne für technische und soziale Entwicklungen knapper werde.
Mit den natürlichen Lebensgrundlagen müsse sorgsam umgegangen werden, mahnten die Richter. Und sie müssten der Nachwelt in einem Zustand hinterlassen werden, „dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten“.
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- frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion
- weitere Reduktionsmaßgaben über das Jahr 2030 hinaus und hinreichend weit in die Zukunft
- weitere differenzierte Jahresemissionsmengen und Reduktionsmaßgaben .