Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen

Verbraucherzentralen warnen: Massenhaft falsche Lotto-Mahnbescheide im Umlauf

Wer träumt nicht vom großen Haufen Geld auf einen Schlag? Aber auch Betrüger sind aufs schnelle Geld aus. Eine bekannte Masche: arglosen Menschen haltlose, aber drohende Mahnschreiben zusenden. Das Kalkül: Wer sich einschüchtern lässt und zahlt, sieht sein Geld nie wieder. Das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland warnt jetzt vor einer neuen Welle falscher Mahnbescheide der fingierten „Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot-6/49“.
Im Video erklärt Verbraucherschützerin Iwona Husemann, woran sie diese Schreiben erkennen, damit Sie nicht darauf hereinfallen.

Empfänger werden aufgefordert, 290 oder mehr Euro zu zahlen

Die Verbraucherzentralen erhalten eigenen Angaben zufolge zurzeit massenweise Anfragen zu Forderungsschreiben verschiedener erfundener Kanzleien. Zum Beispiel von „Schmidt und Kollegen aus München“ für nie vollzogene Gewinnspiel-Anmeldungen. Die Empfänger werden aufgefordert, mittels Lastschrift rund 290 Euro zu bezahlen. Die „EU-Collect AG“ aus Hamburg fordert sogar 398,50 Euro. 2021 hat die angebliche „PRO COLLECT AG“ aus Köln einen Betrag in Höhe von 272,46 Euro gefordert. Identisch seien jedes Mal folgende Merkmale:

  • Überschrieben ist das Forderungsschreiben mit „Vorgerichtliche Mahnung“

  • Beigefügt ist ein Kündigungsformular mit SEPA-Lastschriftmandat

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Ist Ihnen ein solches Schreiben ins Haus geflattert? Am besten einfach ignorieren!
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VZ, Internet, Verbraucherzentrale

Pfändung ohne rechtskräftigen Titel unmöglich

Die Absender drohen damit, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher, Pfändung der Bezüge und weitere Schreckensszenarien einzuleiten. Die Verbraucherzentralen schreiben: „Das sind leere Drohungen. Eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil nicht möglich.“ Betroffene sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen, raten die Verbraucherschützer eindringlich.

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Keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger

Dass es sich bei diesen Zahlungsaufforderungen um Betrug handele, sei auch daran zu erkennen, dass der Brief keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthalte. "Betroffene sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen!", raten die Verbraucherschützer eindringlich. Verdacht sollte schon auslösen, dass das Formular nur per Fax oder QR-Code eingereicht werden könne. Weiter weisen sie darauf hin, dass Verträge für Lotterien nicht ohne schriftliche Bestätigung gültig sind.

Tipp: Mit dem kostenlosen Inkasso-Check der Verbraucherzentrale können Sie Inkassoforderungen kostenlos überprüfen lassen. (ija)