Urteil mit FolgenDeutsche Bahn muss geschlechtsneutrale Ansprache bei Online-Fahrkartenbuchung anbieten
Das Oberlandesgericht Frankfurt verpflichtet die Deutsche Bahn (DB), von Januar 2023 an eine geschlechtsneutrale Ansprache von Kunden bei Fahrkartenbuchungen im Internet zu gewährleisten. Geklagt hatte eine Person, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnet. Im Video erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens, warum das Urteil weitreichende Folgen hat.
Anrede als Herr oder Frau bei Online-Fahrkartenbuchung
Das Gericht entschied am Dienstag, der Bahnkonzern habe es ab dem 1. Januar 2023 zu unterlassen, „die klagende Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit dadurch zu diskriminieren, dass diese bei der Nutzung von Angeboten des Unternehmens zwingend eine Anrede als Herr oder Frau angeben muss“.
Im konkreten Fall ging es um die Buchung einer Fahrkarte der Deutschen Bahn von Berlin nach Braunschweig über das Internet. Sowohl bei der Registrierung als auch beim Kauf gab es nur die Auswahl „Herr“ oder „Frau“. Ohne diese Zuordnung war ein Fahrkartenkauf nicht möglich. Die als „Herr“ angesprochene Person des nicht-binären Geschlechts hatte daraufhin Klage wegen Diskriminierung eingereicht. Das Landgericht Frankfurt hatte der Klage in erster Instanz inhaltlich stattgegeben, aber eine Entschädigung verweigert.
Stimmen Sie ab
Das Ergebnis dieser Umfrage ist nicht repräsentativ.
1000 Euro Entschädigung wegen psychischer Belastungen
Die individuelle Kommunikation mit der klagenden Person muss die Bahn der Entscheidung zufolge umgehend umstellen. Das OLG sprach der klagenden Person zudem eine Entschädigung von 1000 Euro zu. Die klagende Person habe infolge der Verletzung des Benachteiligungsverbots einen immateriellen Schaden erlitten, begründet das Gericht. Sie erlebe „die Zuschreibung von Männlichkeit“ seitens der Beklagten als Angriff auf die eigene Person, welche zu deutlichen psychischen Belastungen führe.
Da sich das Online-Buchungssystem nicht nur an die klagende Person richtet, muss die Bahn es nun umstellen, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) erläuterte. Weil dies eine technische Umstellung erforderlich macht, wurde der Bahn ein Frist bis zum Jahresende eingeräumt. Das OLG-Urteil ist nicht anfechtbar
Die Geschäftsführerin des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung, Vera Egenberger, äußerte zu dem OLG-Urteil: „Dass das Gericht nun eine Entschädigung anerkennt, ist folgerichtig und führt nun hoffentlich dazu, dass die DB nicht erst Ende 2023 ihre Webseite umstellt, sondern wie vom Gericht nun gefordert spätestens bis zum 1.1.2023, sonst droht ein hohes Ordnungsgeld.“ (dpa/aze)
Mehr News-Videos aus den Bereichen Wirtschaft, Finanzen und Mobilität
02:28Das müsst ihr über "Buy now, pay later" wissen
02:08So wird man zum reichsten Menschen Deutschlands!
01:20Hype um Pokemon! Diese Karten sind ein Vermögen wert
01:33Diese drei Versicherungen braucht wirklich jeder!
02:13So unterstützt der Staat Studierende und Azubis
02:40So gelingt der Verkauf mit Flohmarkt-Apps
01:37Was sind Vermögenswirksame Leistungen?
02:41Warum ist der Rasierer für Frauen teurer als für Männer?
01:39Darum wird der Stanley Cup auf Social Media gehypt
02:47So behaltet ihr den Überblick über eure Finanzen
01:52Wie KI diesem Frisör bei der Arbeit hilft!
01:36Wie Schwäbisch Gmünd für 1.000 Menschen ein Zuhause findet
01:50Was ist eigentlich ein ETF?
03:01Polizeigewerkschaft fordert Tempo 30 innerorts
02:42Wie das Ehe-Aus nicht zur Existenzbedrohung wird
02:22Unternehmer schlagen Alarm
01:13Wie teuer wird unser Kaffee?
02:25So teilt ihr euch die Arbeit im Haushalt fair auf
04:03Männer überschätzen ihren Anteil an der Hausarbeit
01:30Galeria hat große Pläne für Innenstädte
03:56Das kommt jetzt auf Mieter zu
03:49Darauf solltet ihr beim Einkauf mit Rabatt-Apps achten
02:13DIESE Modelle sind betroffen
01:08Wer dieses Jahr vom Führerschein-Umtausch betroffen ist
02:45Superreiche werden immer mächtiger
01:14Tech-Milliardäre liefern sich Wettlauf ums All
03:21Das kann das neue Vergleichsportal der Bafin
03:40Jeder Dritte schläft im Homeoffice!
02:44Ab jetzt gibt's ICE-Tickets für unter 11 Euro!
03:02Die Bonusprogramme der Supermärkte im Test
03:06Wir machen den Secondhand-Baumarkt-Check!
01:38"Für die Rente machen die eigentlich nichts"
04:45Deutsche verdienen so viel wie noch nie
01:43Hier verlieren Pendler jährlich 60 Stunden Zeit
02:25Bürgergeld-Empfänger sollen gemeinnützige Arbeit leisten
01:45Die Highlights der Technikmesse CES 2025
01:56Lebensmittelpreise werden auch 2025 steigen
01:33"Kein Lohn für den ersten Krankheitstag"
02:59So bringt ihr eure Finanzen zum Jahresbeginn auf Vordermann
02:41Lohnt sich der Wechsel? Unser Experte klärt auf!
01:36Das ist dran an Linnemanns Kritik
01:57Das sagen die Wahlprogramme zur Wirtschaft in Deutschland
01:43Morgens krank, nachmittags arbeiten – ist das sinnvoll?
01:17Ist das Weihnachtsgeschäft noch zu retten?
00:31Droht in Großbritannien die Guinness-Krise?
01:45Darum können sich betroffene Unternehmen nicht wehren
01:26So lebt es sich im ersten Haus aus dem 3D-Drucker
01:49Jetzt will der Fahrtenvermittler den ländlichen Raum erobern
01:12Das verändert sich an deutschen Flughäfen
00:32Schiffe auf der Mosel stecken nach Unfall fest
"Retouren-Wahnsinn - Die dunkle Seite des Onlinehandels“ auf RTL+
Zu groß, zu klein, gefällt nicht - jede sechste Online-Bestellung wird zurückgeschickt, bei Kleidung sogar jede zweite. Für den Kunden einfach, für den Handel eine logistische Herausforderung. Denn die Pakete müssen nicht nur abgeholt werden, die Ware muss auch noch geprüft werden. RTL+ zeigt in der Doku "Retouren-Wahnsinn - Die dunkle Seite des Onlinehandels" alles – von der Rücksendung bis zur Verwertung der Ware.


