KFZ-Steuer befreite Kennzeichen bringen besondere Regularien mit sichMögliche Steuerhinterziehung bei Bauern-Protesten: Wird das grüne Kennzeichen jetzt zum Problem?

8.1.2024 Demonstration der Landwirte Bauerndemonstration in Nordbaden am Montag Morgen des 8.1.2024 Mit zahlreichen Fahrzeugen nehmen die Landwirte der Region an der Sternfahrt nach Heidelberg teil. Es kam zu erheblichen Behinderungen im Strassenverkehr. Hier bei der Vorbeifahrt an Rauenberg an der B39 Rauenberg B39 Baden Württemberg Deutschland *** 8 1 2024 Farmers demonstration Farmers demonstration in North Baden on Monday morning of 8 1 2024 Farmers from the region take part in the rally to Heidelberg with numerous vehicles There were considerable obstructions in road traffic Here when passing Rauenberg on the B39 Rauenberg B39 Baden Württemberg Germany
Demonstration der Landwirte am 08.01.2024
www.imago-images.de, IMAGO/Daniel Kubirski, IMAGO/Daniel Kubirski
von Daniel Wüstenberg

Gegnerinnen und Gegner der Bauernproteste frohlocken: Wer mit einem von der Kfz-Steuer befreiten Traktor an den Demonstrationen teilnimmt, begehe Steuerhinterziehung. Denn das grüne Kennzeichen gelte nur für landwirtschaftliche Arbeiten. Stimmt das wirklich? Der stern hat beim Zoll nachgefragt.

Wird den Bauern aus ihren eigenen Protesten ein Strick gedreht? Kfz-Steuerbefreiung wird zum Verhängnis

Die Demonstrationen der Bäuerinnen und Bauern in Deutschland haben begonnen – und nicht jede und jeder unterstützt die Aktionen. Besonders findige Gegnerinnen und Gegner der Proteste haben vermeintlich einen Weg gefunden, den Landwirtinnen und Landwirten an den Karren zu fahren – und zwar ausgerechnet über den Weg der Kfz-Steuerbefreiung für Traktoren, gegen deren Abschaffung sich die Proteste richten.

Protestgegner wittern ihre Chance: Wo liegen die Grenzen der Kfz-Steuerbefreiung?

Traktor Konvoi fährt durch Bonn auf der Adenauerallee B9 im Rahmen der landesweiten Bauernproteste zum 08.01.2024 zu diesen der Deutsche Bauernverband aufgerufen hat. Etwa 100 Landwirte fahren als Teil einer Sternfahrt in die Innenstadt von Bonn. Aktionen, wie Kundgebungen und Blockaden im Laufe des Tages geplant und sind Start einer bundesweiten Protestwoche der Landwirte 08.01.2024 Bonn Gronau NRW Deutschland *** Tractor convoy drives through Bonn on the Adenauerallee B9 as part of the nationwide farmers protests on 08 01 2024 called for by the German Farmers Association Around 100 farmers drive into the city center of Bonn as part of a rally Actions such as rallies and blockades are planned throughout the day and are the start of a nat
Traktor Konvoi fährt durch Bonn auf der Adenauerallee B9 im Rahmen der landesweiten Bauernproteste zum 08.01.2024
www.imago-images.de, IMAGO/Marc John, IMAGO/MARC JOHN

In aller Regel führen die Trecker und andere land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge ein grünes Kennzeichen, das signalisiert, dass für sie keine Kfz-Steuer fällig wird. Im Gegenzug dürfen diese nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden und ausdrücklich nicht zu privaten Zwecken, wie der für die Einziehung der Kfz-Steuer zuständige Zoll erklärt.

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Wie sehen die Regelungen aus? Der Zoll bezieht Stellung

„Wird ein steuerbefreites land- oder forstwirtschaftliches Fahrzeug vorübergehend zu Zwecken benutzt, die nicht begünstigt sind, handelt es sich um eine zweckfremde Benutzung, die (...) unverzüglich Ihrem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen ist. Eine zweckfremde Benutzung liegt bereits bei einer einmaligen Nutzung zu nicht begünstigten Zwecken vor“, stellt der Zoll klar. Es würde mindestens für einen Monat Kfz-Steuer fällig.

Begehen Bäuerinnen oder Bauern also Steuerhinterziehung, wenn sie mit ihren Traktoren kilometerweit durchs Land fahren, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen? Einfach die Fahrzeuge mit ihren grünen Kennzeichen auf Demonstrationen fotografieren, das Hauptzollamt informieren und schon bekommen die Landwirtinnen und Landwirte die Quittung – solche oder ähnliche Aufrufe kursieren in den sozialen Medien unter Kritikerinnen und Kritikern der Proteste.

Aber stimmt das? Der stern hat bei der Generalzolldirektion nachgefragt und eine eindeutige Antwort bekommen: „Eine Teilnahme an Protestaktionen bzw. Demonstrationen zu land- oder forstwirtschaftlichen Themen oder der Energiepolitik ist mit steuerbefreiten Fahrzeugen im Rahmen der steuerunschädlichen Verwendung des § 3 Nummer 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) zulässig“, erklärt ein Beamter. Kurzum: Eine Steuerhinterziehung liegt nicht vor. Dies wäre nur der Fall, wenn die Aktionen keinen land- oder forstwirtschaftlichen Bezug hätten.

Dieser Artikel erschien zuerst bei stern.de