Besitzer ließen Tier in der prallen Sonne im Wagen

Sternberg: Polizei rettet Hund aus Hitze-Auto - er bewegte sich kaum noch

ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein im Auto eingesperrter Hund, aufgenommen am 28.09.2010. Wegen des Verdachts auf Tierquälerei sind im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz 41 Strafverfahren eingeleitet worden. (zu dpa «Weniger Strafverfahren wegen Tierquälerei in Rheinland-Pfalz» vom 22.08.2017) Foto: Stephan Jansen/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
In Sternberg haben Hundebesitzer ihr Tier im Auto in der prallen Sonne gelassen. (Foto: Motivbild)
sja cul rho fie, dpa, Stephan Jansen

Das war gerade noch rechtzeitig: Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern hat einen Hund vor dem Hitzetod gerettet. Die Besitzer hatten das Tier am Pfingstsonntag offenbar im Auto in der prallen Mittagssonne eingesperrt. Im geschlossenen Wagen stiegen die Temperaturen immer weiter und von den Hundehaltern war weit und breit nichts zu sehen.
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Passanten entdeckten eingeschlossenen, überhitzten Hund

Wie die Polizei Rostock mitteilte, wurden Passanten in Sternberg auf den Hund im überhitzten Auto aufmerksam. Die Einsatzkräfte erfuhren, dass das Auto offenbar schon über eine Stunde in der prallen Sonne stand – gefährliche Bedingungen für das Tier im Inneren. Der Hund habe stark gehechelt, sich aber sonst kaum noch bewegt, so die Polizei.

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Die Beamten hätten ein Fenster des Autos eingeschlagen, dabei sei „saunagleiche Hitze“ aus dem Fahrzeug entwichen. Weil der Hund es aus eigener Kraft nicht mehr aus dem Auto herausschaffte, kletterte eine Polizistin zu ihm herein und holte das völlig erschöpfte Tier an die frische Luft. Anwohner hätten sofort Wasser für den Hund gebracht.

Hundebesitzern droht jetzt ein Bußgeld und jede Menge Rechnungen

Die Besitzer seien erst später wieder zum Auto gekommen. Sie müssen nun mit einem Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz rechnen. Doch die Aktion dürfte auch so schon teuer werden: Sie müssen nämlich nicht nur den Polizeieinsatz bezahlen, sondern auch den Schaden an ihrem Auto auf eigene Kosten begleichen. (jgr)