Hessischer Staatsgerichtshof rügt Landesregierung
Milliardenschweres Corona-Sondervermögen ist verfassungswidrig

Das milliardenschwere Corona-Sondervermögen des Landes Hessen ist verfassungswidrig. Das hat der Hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden entschieden. Die haushaltsrechtlichen Kompetenzen seien überschritten worden, begründete das Gericht am Mittwoch seine Entscheidung. Oppositionspolitiker hatten gegen das Sondervermögen geklagt.
Mitspracherecht des Parlaments ausgehebelt?
Mit dem Urteil bestätigt der Staatsgerichtshof die Kritik der hessischen Oppositionsfraktionen. Abgeordnete von SPD und FDP, später auch der AFD, hatten das Gericht um Klärung bemüht, weil sie das Budgetrecht des Parlaments verletzt sahen.
Die schwarz-grüne Regierungskoalition hatte im Sommer 2020 ein über Schulden finanziertes Sondervermögen in Höhe von 12 Milliarden Euro mit ihrer Stimmenmehrheit beschlossen. Damit sollen die finanziellen Lasten der Corona-Krise bewältigt werden.
Schlappe für Landesregierung

Abgeordnete der Oppositionsfraktionen von SPD und FDP hatten im November 2020 einen Normenkontrollantrag gegen das Gesetz gestellt, mit welche die Regierungsparteien das Sondervermögen ermöglicht haben. Aus Sicht der Opposition verstoße dieses Gesetz gegen das Budgetrecht des Landtags, demzufolge der Staatshaushalt eigentlich im Parlament diskutiert und beschlossen wird.
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Auch in einer aktuellen Broschüre des Landtags heißt es: „Nicht die Regierung, sondern die Abgeordneten als Vertreter des Volkes beschließen über den Haushalt“.
SPD und FDP bezeichnen das Sondervermögen geringschätzig als Schattenhaushalt, mit dem sich die Landesregierung der parlamentarischen Kontrolle entziehe.
Normalerweise wird der Staatshaushalt bei Bedarf über sogenannte Nachtragshaushalte ergänzt, über den das Parlament jeweils diskutiert.
Das Gesetz zum Sondervermögen sei mit der Landesverfassung unvereinbar, das hat der Staatsgerichtshof heute bestätigt.
Corona-Schulden möglicherweise geringer als befürchtet
Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) hatte zuletzt bei der Präsentation des Haushaltsentwurfs für das kommende Jahr von einer zurückkehrenden wirtschaftliche Stabilität in Hessen gesprochen. Dadurch fielen auch die Ausgaben aus dem Corona-Sondervermögen für die nächsten beiden Jahre deutlich geringer aus. Statt der möglichen zwölf Milliarden Euro werde das Land deswegen möglicherweise nur knapp neun Milliarden Euro benötigen. (dpa/ mva)