Kommt es zur Berufung?

Staatsanwaltschaft prüft Rechtsmittel: Droht Jérôme Boateng doch eine härtere Strafe?

Prozessbeginn wegen Körperverletzung gegen Fußballer Boateng
Fußball-Profi Jerome Boateng (r) steht im Amtsgericht München mit seinen Anwalt Kai Walden zusammen. Foto: Peter Kneffel/dpa
deutsche presse agentur

Staatsanwaltschaft erwägt Berufung

Nach der Verurteilung von Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng (33) zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro Strafe wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin erwägt die Staatsanwaltschaft eine Berufung. "Wir prüfen derzeit, ob wir Rechtsmittel ergreifen", sagte Sprecherin Anne Leiding am Freitag gegenüber RTL.

Berufung wird geprüft

Am Donnerstagabend (9. September) hatte das Amtsgericht München eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro verhängt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Boateng seiner damaligen Partnerin im Karibikurlaub 2018 ins Gesicht geschlagen hatte. Die Geldstrafe beläuft sich auf den höchstmöglichen Tagessatz, Boateng ist damit aber nicht vorbestraft.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert - und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Boatengs Verteidiger Kai Walden hatte einen Freispruch gefordert. Die Frage, ob auch sein Mandant erwägt, Rechtsmittel einzulegen, beantwortete er bis Freitagfrüh nicht.

(DPA/rla)