Verwaltungsgericht in Schleswig

Corona-Impfungen an Schulen - Klage einer Mutter abgelehnt!

 Symbolbild Schule und Klassenzimmer im Lockdown Symbolfoto eines Impfpass mit Impfstempel gegen das Coronavirus mit Klassenzimmer einer Schule im Hintergrund. Wann werden Lehrer und Schueler geimpft. Deutschland *** Symbolic image school and classroom in lockdown Symbolic photo of a vaccination certificate with vaccination stamp against the coronavirus with classroom of a school in the background When will teachers and students be vaccinated Germany
Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat einen Eilantrag gegen Corona-Schutzimpfungen an Schulen als unzulässig abgelehnt.
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Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat einen Eilantrag gegen Corona-Schutzimpfungen an Schulen als unzulässig abgelehnt. Die Antragsstellerin wollte mit ihrem Antrag demnach erreichen, dass das Impfen von Schülerinnen und Schülern an den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein unterlassen wird.
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Gericht: Mutter fehlte die erforderliche Befugnis zur Klage

Der Frau, mutmaßlich Mutter eines betroffenen Kindes, fehle bereits die erforderliche Befugnis zur Klage, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Beim Impfen in der Schule handele es sich um ein freiwilliges Angebot, das niemand annehmen müsse. Es werde auch weder von den Eltern noch von den Schülerinnen und Schülern, die die Möglichkeit nicht annehmen möchten, eine Erklärung verlangt.

Schulen wollen ab dem 19. August gegen Corona impfen

Vom 19. August an können sich in Schleswig-Holstein an den 250 Standorten von Gemeinschaftsschulen und Gymnasien Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren sowie alle Beschäftigten gegen das Coronavirus impfen lassen.

Gegen den Beschluss des Gerichts von Mittwoch kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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