Terrororganisation Islamischer Staat
Bundesweite Razzia gegen mutmaßliche IS-Unterstützer

Nahezu bundesweiter Schlag gegen den Islamischen Staat! Die Terrormiliz IS ist weiterhin in Syrien und anderen Regionen aktiv. Dafür sammelt sie auch in Deutschland Spenden. Der Justiz hat jetzt erfolgreich eine groß angelegte Operation gegen die Helferinnen und Helfer durchgeführt.
Razzia gegen IS-Finanzierungsnetzwerk: Sieben Verdächtige festgenommen
Die Bundesanwaltschaft hat sieben Verdächtige festgenommen, die mutmaßlich die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) unterstützt haben. Zusätzlich haben am Mittwochmorgen Durchsuchungen in verschiedenen Bundesländern wie Berlin, Bayern, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen stattgefunden, wie die Behörde in Karlsruhe mitteilte. Ziel der Operation sei ein Finanzierungsnetzwerk des IS gewesen.
Gemäß den Angaben erfolgten vier der Festnahmen in Nordrhein-Westfalen, während je eine weitere in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bremen stattfand. Die Männer und Frauen – überwiegend deutscher Staatsangehörigkeit - werden von der obersten Anklagebehörde des Landes beschuldigt, einer terroristischen Vereinigung Unterstützung geleistet zu haben.
IS-Unterstützer sammeln in Deutschland Spenden für die Terrorgruppe
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) liegt der Hintergrund der Razzia im Zusammenhang mit Spendensammlungen für mutmaßliche Anhängerinnen der Terrorgruppe IS. Diese Spendenkampagnen mit Titeln wie "Deine Schwester im Camp" sind bereits seit einigen Jahren in den sozialen Medien aktiv. Ihr Zweck besteht darin, finanzielle Unterstützung für IS-Frauen bereitzustellen, die mit ihren Kindern in Lagern wie dem von kurdischen Gruppen kontrollierten Al-Hol-Lager in Syrien leben, insbesondere seit der militärischen Niederlage der Terrormiliz.
Es gab wiederholt Berichte, in denen es um den Schmuggel von Frauen, Kindern und Jugendlichen ging, die sich dem IS zugehörig fühlen, gegen hohe Geldzahlungen aus dem Lager herausgebracht wurden. Von den mehreren Dutzend IS-Frauen, die in den letzten Jahren nach Deutschland zurückgekehrt sind, wurden viele nach ihrer Ankunft verhaftet und vor Gericht gestellt. Einige von ihnen kamen durch Rückholaktionen mit ihren Kindern aus Syrien nach Deutschland, andere wurden abgeschoben oder kehrten eigenständig zurück.
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Seit 2014 können können gemäß Strafgesetzbuch Taten von IS-Unterstützern strafrechtlich verfolgt werden
Seit Anfang Januar 2014 können nach dem deutschen Strafgesetzbuch Taten von IS-Mitgliedern oder -Unterstützern, die deutsche Staatsbürger sind, sich in Deutschland aufhalten oder hier tätig werden, strafrechtlich verfolgt werden. Am 12. September 2014 erließ das Innenministerium ein Betätigungsverbot für den IS in Deutschland. Dieses Verbot schließt jegliche Aktivitäten in sozialen Medien und Demonstrationen zugunsten des IS ein. Auch jegliche Form von Unterstützungshandlungen wie das Einwerben von Geld und Material oder das Anwerben von Kämpfern sind verboten. Seitdem sind diese Handlungen strafbar. (dpa/dki)