Experte erklärt das richtige Vorgehen

Hilfe, meine Wohnung schimmelt! Wie sich Mieter jetzt verhalten sollten

Schimmelwand
Symbolbild: Schimmelbefall in den eigenen vier Wänden stellt viele Mieter vor ein Problem.
privat

von Tobias Grimm

Für viele Mieter ist Schimmel in der eigenen Wohnung ein Grund zur Panik. Zu Recht! Denn: Schimmelpilze können zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen. Diese Erfahrung musste jetzt auch „Beverly Hills 90210“-Star Tori Spelling machen. Monatelang schon hatte ihre siebenköpfige Familie mit Beschwerden zu kämpfen.

Doch was tun, wenn man von Schimmelbefall in den eigenen vier Wänden betroffen ist? Was sage ich meinem Vermieter? Wie gehe ich vor, wenn der nicht reagiert? Rechtsexperte Daniel Halmer gibt RTL die Antworten, die Ihnen helfen, um diese Fragen zu beantworten.

Dokumentieren Sie den Schimmelbefall sofort

Kleine schwarze Flecken an der Wand sind oft ein erstes Anzeichen für Schimmel in den eigenen vier Wänden. Dokumentieren Sie diesen Mangel sofort. „Am besten Handyfotos machen und notieren, wann die Fotos gemacht wurden. Dann müssen unverzüglich die Vermieter benachrichtigt und eine Mängelanzeige gestellt werden“, erklärt Daniel Halmer.

Die Mängelanzeige muss schriftlich erfolgen. Meldet sich der Vermieter nicht innerhalb von zwei Wochen zurück, sollte eine Mahnung geschickt werden. „Wenn auch dann nichts geschieht, darf der Mieter eine Selbstvornahme machen. Also selbstständig Handwerker beauftragen und den Schimmel auf Kosten des Vermieters beseitigen lassen.“ Die Rechnung kann dann an den Vermieter geschickt werden. Aber, Vorsicht! Ein solcher Schritt sollte im Vorfeld rechtlich abgeklärt werden.

Rechtsexperte Daniel Halmer
Rechtsexperte Daniel Halmer kennt die richtigen Schritt bei Schimmelbefall in der Wohnung.
RTL

„Vermieter ist verpflichtet, den Schimmel zu beseitigen“

Schimmel ist gesundheitsgefährdend und wer den Pilzen für längere Zeit ausgesetzt ist, kann sogar eine Lungenfibrose bekommen, eine lebensgefährliche Erkrankung, bei der das Lungengewebe vernarbt. Deshalb ist eine Mängelbeseitigung wichtig. „Der Vermieter ist verpflichtet, den Schimmel zu beseitigen. Während der Mietmangel besteht, kann ich die Miete angemessen herabsetzen. Das kann ich auch eigenständig tun, ohne den Mieter zu fragen“, rät der Experte.

Die Höhe der Mietminderung ist nicht gesetzlich festgelegt. „Wenn die Wohnung überhaupt nicht mehr benutzbar ist, weil Gesundheitsgefahren bestehen, dann darf ich zwischen 70 bis 80 Prozent der Miete mindern.“ In besonders schlimmen Fällen ist der Vermieter sogar verpflichtet, eine Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen. Im Falle eines „normalen“ Schimmelbefalls sollte die Mietminderung gerichtlich geklärt werden.

Lese-Tipp: So können Sie Schimmelbefall vorbeugen.

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Das richtige Lüften verhindert den Schimmelbefall

Frau am geöffneten Fenster
Damit kein Schimmel entsteht, ist das richtige Lüften der Wohnung wichtig.
picture alliance

Um Schimmel zu vermeiden, ist das richtige Lüften der Räume wichtig. Jeden Tag sollten Sie mehrmals fünf bis zehn Minuten zu lüften. Denn: „Nicht jeder Schimmel ist nicht automatisch ein Mangel, für den der Vermieter zuständig ist.“ Daher ist auch in Verträgen häufig hinterlegt, wie oft gelüftet werden sollte. Aber: „In dem Moment, wo ich sehe, dass Schimmel bildet, sollte man als Mieter ein Lüftungsprotokoll anfertigen, um im schlimmsten Fall vor Gericht beweisen zu können, dass der Schimmel nicht durch Eigenverschulden entstanden ist.“ Allerdings muss bei Schimmelbefall im Einzelfall entschieden werden.