Das ändert sich ab Mai im SupermarktAldi, Lidl, Netto, Rewe, Edeka, Kaufland & Co. müssen viele Preisschilder tauschen

Wer beim Einkauf im Supermarkt oder beim Discounter schnell die Preise vergleichen will, sollte nicht nur auf den Endpreis schauen, sondern vor allem auf den Grundpreis. Der befindet sich meistens links unten auf dem Preisschild am Regal. Doch ab dem 28. Mai tritt eine neue Verordnung in Kraft, die die Spielregeln bei den Preisangaben verändert – zum Vorteil der Kundinnen und Kunden. Was auf den neuen Preisschildern steht und wie sie beim Sparen helfen können.
Neue Preisangabenverordnung ab 28. Mai 2022
Ab dem 28. Mai gibt es Änderungen bei der Preisangabenverordnung (PAngV). Diese ist seit 1985 gültig und wird regelmäßig aktualisiert. Die PAngV legt fest, in welcher Form die Preise für gewerbe- oder geschäftsmäßige Waren oder Dienstleistungen dem Endverbraucher mitzuteilen sind und regelt auch den Grundpreis.
Der Grundpreis soll Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf einen schnellen Preisvergleich ermöglichen. Denn neben dem Endpreis, den man an der Kasse für die Ware bezahlt, muss auf dem Preisschild auch der Grundpreis angezeigt werden.
Als Mengeneinheit für den Grundpreis wird bislang bei Aldi, Lidl, Netto, Rewe oder Edeka jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 100 Gramm oder Milliliter verwendet. Doch das soll sich bald ändern. Erlaubt sind ab Ende Mai nur noch die Anzeige der Grundpreise in 1 Kilogramm oder 1 Liter.
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Beispiel für Grundpreisangaben
So kostet bei Aldi Süd der Hartkäse „Cucina Nobile Gran Moravia“ in der 300-Gramm-Packung 2,99 Euro. Der angezeigte Grundpreis beträgt 9,97 Euro für ein Kilo und wird angezeigt als „Packung (1 kg = € 9,97) inkl. MwSt“.
Ebenfalls bei Aldi Süd kostet der Hartkäse „Cucina Parmigiano Reggiano“ gerieben im 125-Gramm-Beutel 1,99 Euro. Der angezeigte Grundpreis beträgt 1,59 Euro für 100 Gramm und wird angezeigt als „ je (100 g = € 1,59) inkl. MwSt“.
Für Kundinnen und Kunden ist ein Vergleich nicht sofort möglich, da der Grundreis einmal in Kilogramm und einmal in Gramm angegeben wird. Das soll ab dem 28. Mai nicht mehr erlaubt sein, der korrekte Grundpreis beim teuren Hartkäse wäre 1 Kilogramm = 15,90 Euro.
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist die neue Preisangabenverordnung ein weiterer Schritt Richtung mehr Transparenz.
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