Wenn der schlimmste Fall eintritt
Gilt eine Patientenverfügung auch bei Covid-19?
Selbstbestimmung im Ernstfall: Die Patientenverfügung
Es ist eine Situation, die Angst machen kann: Schwer erkrankt in der Klinik liegen und selbst nicht mehr entscheiden können, was man als Patient möchte und was nicht – gerade, wenn es um lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder Ernährung geht. Hier sorgt eine Patientenverfügung für Sicherheit. Aber gilt diese auch bei Covid-19?
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Was passiert beim "künstlichen Koma"?
Mit einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche medizinischen Behandlungen vorgenommen werden sollen, wenn man nicht mehr entscheidungsfähig ist. Etwa, ob man in einer bestimmten Krankheitssituation künstlich beatmet und ernährt werden möchte.
Eine Behandlung wegen Covid-19 ist zunächst aber grundsätzlich kein Anwendungsfall für eine Patientenverfügung - auch nicht bei einem künstlichen Koma. wie die Zeitschrift „Finanztest" erklärt. Denn: „Mit der dauerhaften Entscheidungsunfähigkeit, die Voraussetzung dafür ist, dass eine Patientenverfügung überhaupt zu beachten ist, hat das , künstliche Koma‘ nichts zu tun,“ erklärt Petra Vetter, Fachanwältin für Medizinrecht.
Die Langzeitnarkose sei laut „Finanztest“ Voraussetzung für die maschinelle Beatmung als letztes Mittel bei einem schweren Krankheitsverlauf. Diese Behandlung sei jedoch weiterhin darauf ausgerichtet, dass der Patient wieder erwacht und entscheidungsfähig ist. In aller Regel habe der Patient nach Aufklärung durch die Ärzte der Beatmung auch zugestimmt.
Patientenverfügung greift erst, wenn Beatmung keinen Erfolg bringt
Dennoch kann die Patientenverfügung in diesem Fall wichtig werden: Nämlich dann, wenn sich herausstellt, dass die Beatmung wohl keinen Erfolg bringt und der Patient „aller Wahrscheinlichkeit nach" das Bewusstsein nicht wiedererlangt. Dann müssten die Ärzte für die Weiterbehandlung ein neues Therapieziel festlegen.
„Gibt es für den Patienten aller Wahrscheinlichkeit nach keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins, können Ärzte dann auf Grundlage der Patientenverfügung über einen Therapieverzicht entscheiden", erläutert Vetter. Legt die Patientenverfügung also fest, dass in so einer Krankheitssituation auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet werden soll, könnten Ärzte mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters diesem Wunsch folgen.
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Eigene Entscheidung entlastet Angehörige
Grundsätzlich können Menschen in einer Patientenverfügung genau regeln, in welcher Krankheitssituation sie welche medizinischen Behandlungen ablehnen oder in Ordnung finden. Das entlastet auch Angehörige, weil diese sonst die Entscheidung treffen müssten, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
Gut zu wissen: Erst wenn sie schriftlich mit Datum und Unterschrift vorliegt, wird die Verfügung rechtsverbindlich. Eine Vertrauensperson sollte wissen, wo das Dokument zu finden ist, um es im Ernstfall den Ärzten vorlegen zu können.
Der Verfasser kann die Verfügung jederzeit ändern. Im Zweifel geht dies auch mündlich. Ein Widerruf bestimmter Entscheidungen ist zudem durch „schlüssiges Verhalten" möglich, berichtet „Finanztest“. Das kann ein Kopfnicken sein. Die Experten betonen: Solange man einwilligungs- und entscheidungsfähig sei, komme es auf den aktuellen Willen an.
Quelle: DPA/RTL
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