Organspende: So sind die Regelungen in EuropaWas passiert mit meinen Organen, wenn ich im Ausland sterbe?

ARCHIV - 01.06.2018, Schleswig-Holstein, Kiel: Eine Frau zeigt im Universitätsklinikum Schleswig-Holstein einen Organspendeausweis. (zu dpa «Norden bei Organspenden weit hinten») Foto: Axel Heimken/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
ahe wst, dpa, Axel Heimken

Am Donnerstag hat der Bundestag über neue Regeln für die Organspende abgestimmt. Die Abgeordneten stimmten dabei für die Entscheidungs- und gegen die Widerspruchslösung von Jens Spahn, somit werden die Deutschen auch zukünftig nicht automatisch zu Organspendern.
Verstirbt eine Person im Ausland, gelten die Regelungen des Landes, in dem sie sich befindet, nicht die des Heimatlandes. Sie sollten sich deshalb vor einem Auslandsaufenthalt über die dort geltenden Regelungen informieren. Wir zeigen, welche Möglichkeiten es gibt und wie andere europäische Länder die Organspende geregelt haben.

Widerspruchslösung

Bei der Widerspruchslösung können Organe eines Verstorbenen zur Transplantation entnommen werden, wenn er dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat, beispielsweise in einem Widerspruchsregister. In einigen Ländern haben Angehörige das Recht, der Organentnahme einer verstorbenen Person zu widersprechen, wenn keine Entscheidung vorliegt.

Länder, in denen die Widerspruchslösung gilt:

  • Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn

(Erweiterte) Zustimmungslösung

Bei der Zustimmungslösung dürfen Organe und Gewebe nach dem Tod nur dann entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Es gibt keinen Zwang, sich für oder gegen eine Form der Organspende zu entscheiden. Liegt keine Entscheidung vor, dürfen keine Organe entnommen werden. Eine reine Zustimmungslösung gibt es innerhalb Europas nicht, dort gilt in entsprechenden Ländern die erweiterte Zustimmungslösung. Heißt: Falls keine Dokumentation der Entscheidung vorliegt, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten im Todesfall gebeten, im Sinne des Verstorbenen eine Entscheidung über dessen Organe zu treffen.

Länder, in denen die erweiterte Zustimmungslösung gilt:

  • Dänemark, Irland, Island, Litauen, Niederlande, Rumänien, Schweiz, Vereinigtes Königreich

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Entscheidungslösung

Die Regelungen bei der Entscheidungslösung sind genau wie die der erweiterten Zustimmungslösung. Bei der Entscheidungslösung werden Bürgerinnen und Bürger jedoch zusätzlich mit neutralen und ergebnisoffenen Informationen versorgt, damit sie eine sichere Entscheidung für oder gegen die Organspende treffen können. Dies erfolgt beispielsweise durch den Hausarzt oder das Bürgeramt.

Länder, in denen die Entscheidungslösung gilt:

  • Deutschland

Spenderausweis und das Beiblatt ausfüllen!

Um - beispielsweise beim Tod im Ausland - nicht ungewollt zum Organspender zu werden, sollten Sie einen Organspenderausweis mit sich führen. Der Ausweis listet alle Optionen im Zusammenhang mit einer Organspende auf: komplette oder Teil-Organspende, Widerspruch oder dass eine zu bestimmende Person entscheiden soll. Der Ausweis ist auf Deutsch, Englisch und Türkisch verfügbar. Für neun weitere Sprachen gibt es ein Beiblatt zum Download. Die Unterlagen sollte man immer mit sich tragen.