Maskenpflicht an Schulen

NRW und Hessen schaffen Sonderregel für heiße Sommertage

28.05.2021, Brandenburg, Frankfurt (Oder): Masken liegen während einer Pause auf Arbeitsmaterialien eines Schülers in einem Klassenraum einer Grundschule. Am Montag (31. Mai) kehren die Grundschulen in Brandenburg nach dem Kabinettsbeschluss vollständig wieder in den Präsenzunterricht zurück, eine Woche später die weiterführenden Schulen (7. Juni). Voraussetzung dafür ist ein Wert von weniger als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen in dem Landkreis, und zwar an drei Tagen in Folge. Dies war nach Woidkes Angaben am Dienstag in zwei Dritteln der Kreise und kreisfreien Städte der Fall. Die Maskenpflicht drinnen und draußen bleibt bestehen, auch die Testpflicht. Ohne Nachweis gibt es Distanzunterricht. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB +++ dpa-Bildfunk +++
Hitze und Maske - es ist für viele Schüler und Schülerinnen im Moment schwer zu ertragen.
ppl alf, dpa, Patrick Pleul

Der Sommer ist da und die Maskenpflicht bleibt – zumindest in vielen Innenräumen und auch im Klassenzimmer. Für die einen ist weiterhin eine notwendige Vorsichtsmaßnahme, für die anderen eine Zumutung besonders für die jüngeren Schüler. Um zumindest an heißen Sommertagen für ein wenig Entlastung zu sorgen, haben die Kultusminister von NRW und Hessen jetzt eine Sonderregelung angekündigt.
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Hitzefrei auch für Oberstufenschüler

Wer seine Maske aufgrund seines Berufs täglich mehrere Stunden am Stück tragen muss, kann die Situation vieler Schüler in Deutschland gut nachvollziehen. Mit den steigenden Temperaturen wird es unter der Mund-Nasen-Bedeckung zunehmend stickig und das Atmen fällt schwer.

Deshalb hat NRW-Schulministerium Yvonne Gebauer jetzt angekündigt, dass die so genannte Hitzefrei-Regelung auch auf die Oberstufenschüler im Bundesland ausgeweitet werden kann. Das bedeutet: Die Maskenpflicht bleibt zwar auch an heißen Tagen im Klassenraum bestehen. Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen können aber dann von der jeweiligen Schulleitung früher nach Hause geschickt werden, wenn eine Raumtemperatur von 27 Grad überschritten wird. Bisher waren Oberstufenschüler von der Regelung ausgenommen.

Oberstufenschüler, die sich aber jetzt über die generelle Chance auf Hitzefrei freuen, werden allerdings enttäuscht. Die Ausnahmeregelung gelte so lange wie die Maskenpflicht.

Auf den Schulhöfen wird die Maskenpflicht hingegen am kommendem Montag, dem 21.06. gänzlich aufgehoben.

+++ Lese-Tipp: Die Maske fällt – aber wo: Die Übersicht der Bundesländer +++

Hessen: Wegfall der Maskenpflicht auf dem Pausenhof

Auch im Nachbarland Hessen hat Kultusminister Alexander Lorz ebenfalls eine Sonderverfügung zum Hitzefrei-Regelung angekündigt. Auch in Hessen soll es an besonders heißen Tagen Erleichterungen für Schülerinnen und Schüler bei der Maskenpflicht geben. An den Tagen, an denen der entsprechende Schulleiter seinen Schülern Hitzefrei gibt, soll auch die Maskenpflicht auf dem Pausenhof entfallen. „Das heißt aber nicht, dass wir die Maskenpflicht in der Schule bereits jetzt pauschal aufheben, und wer auf dem Schulhof auch weiterhin eine Maske tragen will, kann dies selbstverständlich tun“, so Lorz.

Anders als in anderen Bundesländern hält die Landesregierung in Wiesbaden sogar auf dem Pausenhof, also im Freien, an einer Maskenpflicht für Schüler fest. (dpa/sst)

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