Umfangreiche Corona-Lockerungen in Niedersachsen

Mit großen Schritten Richtung Normalität

10.05.2021, Niedersachsen, Norderney: Die Tagestouristinnen Marlene (l-r), Claudia und Roswitha sitzen auf der Terrasse vom Surfcafe an der Strandpromenade. Hotels, Ferienwohnungen und andere Quartiere in niedersächsischen Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen wieder Gäste empfangen. Buchen können zunächst nur Menschen aus Niedersachsen. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Wie hier auf Norderney können sich die Niedersachsen über mehr Lockerungen freuen.
hcd, dpa, Hauke-Christian Dittrich

Über diese Lockerungen freuen sich nicht nur die Großen, sondern auch die Kleinen! Denn während Erwachsene in Niedersachsen ab heute immer mehr Freiheiten beim Shoppen, Sport oder dem Besuch von Gaststätten und Bars haben, können Kinder und Jugendliche endlich wieder kleine Parties feiern. Der nächste Kindergeburtstag kann also geplant werden, allerdings natürlich trotzdem nur mit begrenzter Besucherzahl.
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Die Lockerungen im Detail

  • Treffen drinnen oder draußen: Ein Haushalt plus zwei weitere Personen eines anderen Haushaltes dürfen sich treffen, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 auch zehn Personen aus maximal drei Haushalten. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht dazu. Zusammenkünfte von Kindern bis einschließlich 14 Jahren sind bis zu zehn Personen zulässig, zum Beispiel für Geburtstagsfeiern. Privat organisierte Feiern von Personen, die älter sind als 14 Jahre, sind nur im Rahmen der Kontaktbegrenzungen zulässig.

  • Grundregel Maske: Sobald und solange man bei einer Veranstaltung oder in einer Gastronomie sitzt, darf man die Maske abnehmen. In Bus und Bahn aber muss die Maske aufbleiben.

  • Schule und Kita: Unter einer Inzidenz von 50 kehren alle Schulen und Kitas in den Regelbetrieb zurück. Für viele Schüler bedeutet das das erste Wiedersehen in kompletter Klassenstärke seit mehr als fünf Monaten. Hygieneregeln und eine Maskenpflicht für Schüler in bestimmten Bereichen sowie die Testpflicht für Schüler und Personal bleiben erhalten. Bei einer Inzidenz oberhalb von 50 kehren die Schulen in den Wechselunterricht, das Szenario B, zurück.

  • Einzelhandel: Ist ohne Testpflicht, aber mit Maskenpflicht geöffnet. Liegt die Inzidenz über 35, gibt es eine Zugangsbeschränkung. Sollte die Inzidenz wieder über 50 steigen, greift wieder eine Testpflicht.

  • Gastronomie: Die Gastronomie kann drinnen und draußen öffnen. Die Testpflicht entfällt draußen bei einer Inzidenz unter 50. Drinnen gibt es bei einer Inzidenz über 35 eine Kapazitätsbeschränkung und eine Sperrstunde um 23 Uhr. Bars, Discotheken und Clubs können bei einer Inzidenz unter 35 wieder mit 50-prozentiger Kapazität öffnen. Bedingung ist ein negatives Testergebnis, es gibt keine Maskenpflicht.

  • Fitnessstudios: Ab einer Inzidenz unter 50 geöffnet mit negativem Test und bei Kontaktsport einer Begrenzung auf 30 Teilnehmer. Bei einer Inzidenz unter 35 reicht ein Hygienekonzept.

  • Schwimmen: Unter einer Inzidenz von 50 gibt es in Freibädern keine Testpflicht mehr. Freibäder öffnen bereits bei einer Inzidenz unter 100, Hallenbäder für das allgemeine Publikum erst unterhalb einer Inzidenz von 35. Schwimmunterricht und Gruppenangebote wie Schwimmkurse und Reha-Kurse sind in Hallenbädern aber auch bei Inzidenzen zwischen 35 und 100 möglich. Volljährige Kursteilnehmende, Betreuungspersonen und Trainerinnen und Trainer müssen negativ getestet sein.

Tourismus, Veranstaltungen, Gottesdienste

14.05.2021, Niedersachsen, Norderney: Zahlreiche leere Strandkörbe stehen bei trübem Wetter im Sand am Weststrand der Insel. In Niedersachsen dürfen Hotels, Ferienwohnungen und andere Quartiere in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wieder Gäste empfangen. Buchen können aber nur Menschen aus dem Bundesland. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Auch den Tourismus kurbelt Niedersachsen weiter an. Die Textpflicht für Urlauber aber bleibt.
hcd kde, dpa, Hauke-Christian Dittrich
  • Tourismus: Hotels und andere Quartiere können bei einer Inzidenz unter 50 bis zu 80 Prozent belegt werden, diese Begrenzung entfällt bei einer Inzidenz unter 35. In allen Fällen bleibt es bei Testpflichten für die Gäste.

  • Theater, Konzerthäuser, Kinos: Veranstaltungen drinnen und draußen sind möglich, mit Testpflicht und einer Sitzordnung im Schachbrettmuster, bei einer Inzidenz unter 35 entfällt die Testpflicht.

  • Museen, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten: Geöffnet ohne Testpflicht, bei einer Inzidenz über 35 noch mit einer 75-prozentigen Kapazitätsbegrenzung.

  • Outdoorveranstaltungen einschließlich Sport: Bei einer Inzidenz unter 50 sind maximal 250 Personen mit Testpflicht und Sitzplatz zugelassen. Liegt die Inzidenz unter 35, sind bis zu 500 Zuschauer erlaubt, mit einer Genehmigung auch mehr.

  • Großveranstaltungen drinnen: Unterhalb einer Inzidenz von 35 sind mit Genehmigung auch Großveranstaltungen wie Konzerte oder Zuschauer bei großen Sportveranstaltungen wieder möglich, ab einer Kapazität von 1700 Plätzen mit 30-prozentiger Auslastung.

  • Gesang im Gottesdienst: Singen im Gottesdienst und bei anderen religiösen Veranstaltungen ist bei einer Inzidenz von unter 35 wieder möglich.

Übrigens: Auch Hamburg macht die Konzerthäuser wieder auf und in Schleswig-Holstein geht es ebenfalls stufenweise zurück zur Normalität.

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Diese Regeln bleiben

Hygieneregeln, die Maskenpflicht in vielen Bereichen sowie auch Schnelltests sind aber weiterhin Bestandteil der Schutzvorschriften bis zum vollständigen Abflauen der Epidemie. Die neue Corona-Verordnung gilt bis zum 24. Juni. (dpa/mba)