Neue Corona-Regeln
Urlauber müssen Test bei Arbeitgeber vorlegen
Für Urlaubsrückkehrer gilt in NRW künftig am Arbeitsplatz eine Corona-Testpflicht. Das teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute mit. Wer nach dem 1. Juli fünf Tage oder länger im Urlaub oder aus anderen Gründen nicht am Arbeitsplatz war, muss am ersten Tag der Rückkehr einen negativen Schnelltest vorweisen. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte.
Lockerungen im Land
Die Corona-Beschränkungen in NRW werden weiter gelockert. Es gibt jetzt die „Stufe 0“ bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 0 und 10. In diesen Kommunen gibt es dann beispielsweise keine Kontaktbeschränkungen mehr. Mindestabstände gelten nur noch als Empfehlung. Unter anderem im Einzelhandel, in Bussen, Bahnen und in Arztpraxen gilt weiterhin eine Maskenpflicht.