Wegen Steuerhinterziehung erneut verurteilt

RTL erklärt: Das macht Box-Star Felix Sturm (44) im offenen Vollzug

 Boxen: LIB Boxpromotion, Dortmund, 26.03.2022 IBO-Weltmeisterschaft Eliminator: Felix Sturm GER - Istvan Szili SUI Dortmund Germany *** Boxing LIB Boxpromotion, Dortmund, 26 03 2022 IBO World Championship Eliminator Felix Sturm GER Istvan Szili SUI Dortmund Germany
Felix Sturm bei einem seiner letzten Kämpfe im März 2022
www.imago-images.de, IMAGO/Torsten Helmke, IMAGO/Torsten Helmke

ER boxt sich durchs Knast-Leben…
Box-Star Felix Sturm (44) sitzt seit dem 28. Februar im Knast. Unter anderem wegen Steuerbetrug und Verstoßes gegen das Antidopinggesetz – allerdings verbüßt er seine Strafe im offenen Vollzug*. RTL weiß, wie der Leverkusener diese Zeit verbringt.

Leben im offenen Vollzug

29.11.2021, Nordrhein-Westfalen, Köln: Der ehemalige Box-Profi Felix Sturm wartet im Gerichtssaal auf den Beginn der Berufungsverhandlung. Sturm war zu drei Jahren Haft verurteilt worden, wegen Steuerhinterziehung, Dopings und Körperverletzung. Er ging in Revision. Für den neuen Prozess sind drei Verhandlungstage angesetzt. Foto: Federico Gambarini/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Ex-Box-Profi Felix Sturm wieder vor Gericht
fg axs, dpa, Federico Gambarini

Tatsächlich arbeitet der WBO-Weltmeister bereits an neuen Projekten – Mitte April stellte er in einem Video sein neues Fitnessstudio in Siegburg vor. Mit Unterstützung seines langjährigen Managers Roland Debak. Zugleich ist er jeden Tag in seinem „Sturm Gym“ in Köln als Fitnesstrainer aktiv.

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Nicht zum ersten Mal im Knast

Wie RTL erfuhr, soll Sturm, der mit bürgerlichem Namen Adnan Ćatić heißt, alle zwei bis drei Wochen Kontrollbesuche von Beamten erhalten.

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Bereits 2019 hatte Sturm nach seiner Festnahme auf der FIBO-Messe wegen Steuerhinterziehung acht Monate in U-Haft gesessen, durfte das Gefängnis dann gegen Kaution vorzeitig verlassen.

Möglich, dass auch die laufende Haftstrafe verkürzt wird…

*Offener Vollzug bedeutet, dass Insassen die Haftanstalt tagsüber verlassen dürfen, um einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Anschließend müssen sie sich umgehend und pünktlich wieder zurückbegeben. Bei Verfehlungen gegen diese Auflagen können die jeweiligen Personen in den geschlossenen Vollzug verlegt werden.