Autofahrer aufgepasst

Karneval steht vor der Tür! Doch wer mit Kostüm am Steuer erwischt wird, muss blechen

Turin, Italy - September 24, 2017 - Funny looking couple driving an old red Fiat 500 during a classic car rally in Turin (Italy) on september 24, 2017
Kostümiert im Auto sitzen und zur Party düsen? Besser nicht!
Alessandro Cristiano, cristianoalessandro
von Vera Dünnwald

Die Jecken sind wieder los!
Endlich werden wieder die Kostüme rausgekramt und das Glitzer ins Gesicht geschmiert, denn: Es ist wieder Fasching beziehungsweise Karneval. Doch wer kostümiert mit dem Auto zum Vortrinken oder zur Party düst, sollte das vielleicht nochmal überdenken.
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Mit dem Auto zur Karnevalsparty? Auf DIESE Kostüme solltet ihr am Steuer besser verzichten

Pirat, Superheld oder Prinzessin: An Karneval können wir unserer Kreativität bei Kostümen freien Lauf lassen und uns so richtig austoben! Schließlich gehört die Verkleidung genauso dazu wie das Alaaf oder Helau.

Blöd wird es allerdings, wenn wir uns gerade fertig gemacht haben und mit dem Auto zur Party fahren wollen. Denn wusstet ihr, dass es gar nicht erlaubt ist, kostümiert am Steuer zu sitzen und sogar Ärger droht, wenn ihr erwischt werdet?

Christian Marnitz, Anwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, warnt im RTL-Interview ausdrücklich vor dem Vermummungsverbot und erklärt: „Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet Fahrzeugführern ausdrücklich, sich so zu maskieren, dass sie nicht mehr erkennbar sind. Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.“

Welche Kostüme zählen dazu und gelten als nicht verkehrstauglich? Folgende und ähnliche Verkleidungen sind hinter dem Steuer tabu:

  • Ganzkörperanzüge

  • Masken

  • Perücken

  • Bestimmte Accessoires wie zum Beispiel falsche Bärte, überdimensional große Hüte oder Augenklappen

  • unpassendes Schuhwerk (beispielsweise große Clownsschuhe), mit dem Potenzial, die Wahrnehmung sowie die Bewegungsfreiheit einzuschränken

„Außerdem darf weder die Wahrnehmung noch die Bewegungsfreiheit hinter dem Steuer durch die Verkleidung eingeschränkt werden, damit der Fahrer in Notfällen immer noch in der Lage ist, schnell zu reagieren“, sagt der Experte.

Lese-Tipp: Der Karneval-Knigge! Darf ich mich eigentlich am Arbeitsplatz verkleiden?

Im Video: Kostümtrends - das ist in der Session angesagt

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Fürs Kostüm geschminkt? Das solltet ihr beachten!

„Kommt es zu einem Unfall, droht nicht nur eine Geldbuße. Möglicherweise verweigert die Kfz-Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit sogar die Regulierung des Kaskoschadens“, so Marnitz weiter.

Und wie sieht es mit Make-up aus? „Schminke in Form von Clowns-Make-up, Glitzer und Fake-Tattoos ist laut Straßenverkehrsordnung nicht verboten. Entsteht allerdings ein Blitzer-Foto mit komplett geschminktem Gesicht, kann sich der Fahrzeughalter nicht einfach darauf berufen, dass der Fahrer nicht identifizierbar ist“, erklärt Marnitz.

Dann könne es gut sein, dass die Bußgeldstelle ihn mit großer Wahrscheinlichkeit auffordert, den Fahrer anzugeben. Heißt: „Sofern der Halter nicht ausreichend bei der Ermittlung des Fahrers mitwirkt und die Bußgeldstelle diesen nicht ermitteln kann, kann der Halter zu einer Fahrtenbuchauflage verpflichtet werden. Gerät er dann im Nachhinein in eine Verkehrskontrolle und kann das Fahrtenbuch nicht vorweisen, droht ihm eine Geldbuße von 100 Euro.

Wer also lieber auf Ärger verzichten und das Geld und den Zeitaufwand lieber in die Festlichkeiten stecken will, sollte bestimmte Teile des Kostüms vielleicht besser erst bei Ankunft auf der Karnevalsfete anlegen.

Lese-Tipp: Fünf Kostüme, in die ihr eure Kinder lieber nicht stecken solltet!